Urheberrecht-Foto-Abmahnung der Mark A. Johnson Photography LLC durch CYFIRE Rechtsanwälte

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Der e-Commerce-Kanzlei Günnewig Rechtsanwälte wurde eine Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte für die Mark A. Johnson Photography LLC.

In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Fotograf Mark A. Johnson ein professioneller Fotograf sei, der mit großem Aufwand und Engagement seiner Tätigkeit nachgehe. Insoweit führt der gegnerische Rechtsanwalt an, dass die Schwerpunkte dieses Fotografen in Natur-, Reise-, Sport- und Wellenfotografie liegen würden und er hierzu auch modernste Techniken und hochwertiges Equipment einsetzen würden, um qualitativ hochwertige Bilder produzieren zu können (Seite 7 der Abmahnung).

Mit der Abmahnung werden sodann Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB, geltend gemacht.

In einem uns vorliegenden aktuellen Fall werden Schadensersatzansprüche in Höhe von 4.206,60 EUR und entstandenen Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz) in Höhe von 1.175,00 EUR geltend gemacht. Zudem soll binnen einer Frist eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden: so ist zunächst zu prüfen ob und inwieweit überhaupt eine Verletzung von Schutzrechten vorliegt.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. 

Auch ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Schadensersatzansprüche und Anwaltsgebühren  gerechtfertigt sind oder zumindest reduziert werden können.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

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