Urheberrecht: Gilt bei Filesharing die dreijährige oder die zehnjährige Verjährung?

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Viele Abmahnkanzleien im Filesharingbereich gehen erst nach mehr als drei Jahren ins gerichtliche Verfahren. Für den Abgemahnten stellt sich dann die Frage, ob die Sache nicht schon längst verjährt ist. Rechtlich ist dies leider geklärt. Die einzelnen Gerichte beurteilen die Verjährungsfrage sehr unterschiedlich.

10-jährige Verjährung

Das Landgericht Bochum (Urteil vom 27.11.2014, Az. I-8 S 9/14) hat etwa entschieden, dass dem Rechteinhaber gegen den Anschlussinhaber auch nach Eintritt der Regelverjährung ein Anspruchs auf Ersatz des aus einer Verletzung des Urheberrechts entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet sei und verweist auf § 852 Satz 1 BGB. Der Schadensersatzanspruch der klagenden Rechteinhaberin sei deshalb nicht verjährt, weil er auf Herausgabe einer durch die Verletzung des Urheberrechts erlangten Bereicherung gerichtet sei. So habe der Anschlussinhaber etwas im Sinne des § 102 S. 2 UrhG erlangt. In gleicher Richtung argumentiert das Landgericht Berlin (Urteil vom 31.03.2015, Az. 15 S 29/14).

3-jährige Verjährung

Anders das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 30.10.2014, Az. 32 C 2305/14 (84). Das Amtsgericht Frankfurt hat klar festgestellt, dass sowohl die Schadensersatzansprüche als auch die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten nach drei Jahren verjähren und nicht erst nach 10 Jahren. Die zehnjährige Verjährungsfrist gelte nicht, da es keine Filesharinglizenzen gäbe und der Abgemahnte somit auch nichts erlangt habe. Ebenso auch das Amtsgericht Kassel (Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14) und Amtsgericht Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13).

Damit bleibt es bei dem Abgemahnten auch nach drei Jahren bei gewissen Risiken.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese ist in der Regel zu weitgehend.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Beachten Sie die Fristen. Es drohen teure Gerichtsverfahren.

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