Urheberrecht | Studiocanal GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung

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Achtung: Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Studiocanal GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, dass dieser das Urheberrecht verletzt habe. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ (Film); „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ (Film).

II. Kann sich die Haftung auch auf andere Personen im Haushalt erstrecken, die den Anschluss mitbenutzt haben?

Wenn es sich um den Ehegatten handelt kommt eine Haftung nicht in Betracht, da sich Ehegatten gleichberechtigt gegenüberstehen (OLG Köln vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11).

Bei volljährigen Kindern fand normalerweise bereits eine Aufklärung über die Risiken der Internetbenutzung statt. Sie können also eigenverantwortlich handeln. Es gibt keine Verpflichtung der Eltern, ihre volljährigen Kinder rund um die Uhr zu überwachen. Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass der Internetanschluss gebraucht wird, um Rechtsverletzungen begehen zu können. Es besteht insofern keine Haftung der Eltern für das volljährige Kind (vgl. BGH, Urteil vom 08. Januar 2014 – I ZR 169/12 –, BGHZ 200, 76 – 86).

Bei minderjährigen Kindern sind die Eltern verpflichtet, die Kinder darüber aufzuklären, dass keine Rechtsverletzungen im Internet zu begehen sind. Sonst besteht keine Überwachungspflicht, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte, dass Rechtsverletzungen über den Internetanschluss vorgenommen werden. Wird dies beachtet, haften Eltern nicht (BGH 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12).

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich, diesbezüglich einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich rechtzeitig vor einem möglichen Fristablauf und vor Abgabe von Erklärungen ausreichend beraten zu lassen. Beachten Sie aber auch hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt, als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr auf unserer Homepage https://www.aid24.de/anwalt-gegen-abmahnung

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie an!

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  • Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.

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