Schreiben der Siemens Industry Software GmbH (SISW) wegen unlizenzierter Nutzung von Siemens-Software

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I. In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegende Schreiben

Es liegen uns Schreiben der Siemens Industry Software GmbH („SISW“) vor, hiernach sei eine illegal erworbene Software auf einem Rechner innerhalb der angeschriebenen Organisation installiert worden, die SISW habe eine Urheberrechtsverletzung identifiziert.  Die SISW habe Informationen erhalten, welche angeblich ermöglichen, dass das angeschriebene Unternehmen eine unlizenzierte Software auf einem Rechner installiert habe. Das Schreiben enthält verschiedene Rechnerdaten, wie die Client-Emaildomain, die MAC-Adresse und welche unlizenzierte Software genutzt worden sei, wodurch es der SISW möglich sei, das angeschriebene Unternehmen mit dem Rechner in Verbindung bringen zu können. Der alleinige Besitz einer unlizenzierten Software sei strafbar.

II. Urheberrechtlicher Schutz einer Software von Siemens

Der Urheber seines eigenen Werkes ist bei einer illegalen Nutzung in der Regel vor allem an einem möglichen Schadensersatzanspruch interessiert. Bei dieser wird die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes an verschiedenen Möglichkeiten gekoppelt wie z.B. durch: den tatsächlich entstandenen Schaden (§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG), der Verletzergewinns (§ 97 Abs. 2 S. 2 UrhG) oder die sogenannte Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S.3 UrhG). Die Lizenzanaloge wird aus dem, was der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er sich die Lizenz legal eingeholt hätte. Insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 97 Abs 2. UrhG kommen hierbei in Betracht.

"Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht."

III. Wie ist das Schreiben der Siemens Industry Software GmbH einzuordnen?

Bei dem vorliegenden Schreiben der SISW handelt es sich nicht um das Schreiben einer Kanzlei und auch nicht um eine klassische Abmahnung. Für eine klassische Abmahnung fehlt es vor allem an der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wurde festgestellt, dass auch Mandaten anderer Kanzleien ähnliche Schreiben der SISW bekommen haben. 

Es besteht der grundsätzliche Eindruck, dass die SISW an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sei. Trotzdem ist es von essenzieller Wichtigkeit das Schreiben zunächst gründlich vor einer Antwort zu prüfen. Vor allem ist die Höhe des Schadensersatzes bzw. Alternativen auf Grundlage der Lizenzanalogie auf seine Angemessenheit zu prüfen. Bei Erhalt eines solchen Schreibens empfiehlt es sich einen auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

IV. Haben Sie ein ähnliches Schreiben erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei prüft für Sie die Angemessenheit des Angebots. Eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail wäre unser erster Schritt in Ihrer Sache. 

Rufen Sie uns an oder senden uns die Schreiben der SISW zu, wir helfen Ihnen.




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