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Urheberrechtliche Abmahnung der AUTO-GH Sp. z o.o. Sp.k.

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Unserer Kanzlei ist vor kurzem eine Abmahnung der Firma AUTO-GH Sp. z o.o. Sp.k. (im folgenden AUTO-GH) zugegangen.

Diese wird von dem Rechtsanwalt Sylwester Minartowicz vertreten.

Bei der AUTO-GH handelt es sich um ein Verkäufer für Kfz-Zubehör auf der Internetplattform eBay. Hintergrund der Abmahnung ist, dass unsere Mandantschaft angebliche Lichtbilder der AUTO-GH für ihre eigenen Auktionsangebote auf eBay verwendet haben soll.

Da die AUTO-GH Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Lichtbildern sei und unsere Mandantschaft diese Bilder ohne die dieser Zustimmung verwertet haben soll, wird nunmehr eine Abmahnung ausgesprochen.

In der Folge wird unsere Mandantschaft eine Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren wird von unserer Mandantschaft ein Lizenzschaden in Höhe von mindestens 1.800,00 € geltend gemacht. Als Berechnungsgrundlage werden dafür die Fotohonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) genutzt. Ebenfalls wird der Ersatz der Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Streitwertes in Höhe von 49.800,00 €, somit einen Betrag von 2.002,41 € geltend gemacht. Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird unsere Mandantschaft daher unter Fristsetzung aufgefordert rund 3.800,00 € an die AUTO-GH zu zahlen.

Wie ist mit urheberrechtlichen Abmahnungen umzugehen:

Sofern auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Dabei muss auch beachtet werden, dass die Schadensersatzberechnung nach den MFM-Tabellen nicht unstrittig ist.

Ebenfalls ist zu prüfen, ob die ausgesprochene Abmahnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Sofern jedoch die Ansprüche zutreffen, ist es ratsam mit Ihrem Fachanwalt zusammen eine vergleichsweise außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite zu finden.

Sofern auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei zwecks einer kostenlosen Erstberatung wenden. Dies kann entweder telefonisch über die Rufnummer 02307/1706-2 oder via E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de geschehen.

Für freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.


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