Urheberrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die Motion E-Services GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine urheberrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vor, die von der Motion E-Services GmbH, ebenfalls ein Unternehmen aus Hamburg, mit der rechtlichen Vertretung betraut sind.

In dem Schreiben wird eine Urheberrechtsverletzung durch den Adressaten der Abmahnung geltend gemacht. 

Wie lautet der genaue Vorwurf durch CBH im Namen der Motion E-Services GmbH?

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, in seinem Shop auf der Online-Handelsplattform eBay.de unter Verwendung einer Fotografie der Motion E-Services GmbH ein Produkt angeboten und beworben zu haben.

Der Mandantin von CBH als Urheberin des Lichtbildwerkes nach § 2 UrhG stünden die alleinigen Nutzungsrechte daran zu. Da dem abgemahnten Online-Händler auch keine Lizenz bezüglich des betreffenden Werkes erteilt worden sei, verletze die Veröffentlichung des Fotos im Internet das Urheberrecht der Motion E-Services GmbH.

Zudem fehle zu der Fotografie eine nach § 13 UrhG erforderliche Angabe des Namens des Urhebers.

Aus diesen behaupteten Rechtsverletzungen würde sich daher unter anderem ein Schadensersatzanspruch der Mandantin von CBH aus § 97 Abs. 2 UrhG ergeben.

Welche Forderungen stellt der Rechtsvertreter von CBH für seine Mandantin? 

Auf Grundlage dieser Urheberrechtsverletzung fordern CBH für ihre Mandantin:

  • Unverzügliche Löschung der betreffenden Fotografie
  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Schadensersatz für alle durch die Benutzung der Fotografie entstandenen und noch entstehenden Schäden
  • Auskunftserteilung bzgl. Art, Dauer und Umfang der vorgeworfenen Verletzungshandlung
  • Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR sowie von Testkaufkosten in Höhe von 96,78 EUR

Welche Reaktion empfiehlt sich auf eine solche Abmahnung von Seiten der Motion E-Services GmbH?

Die Abmahnung der CBH Rechtsanwälte wegen der Verletzung von Urheberrecht ist hinsichtlich ihrer rechtlichen und finanziellen Risiken für den Adressaten nicht zu unterschätzen.

Zunächst ist dazu zu raten, nicht vorschnell aus Angst vor weiteren rechtlichen Schritten der Gegenseite Forderungen zu erfüllen. Insbesondere hat eine Unterlassungserklärung dieser Art eine strafbewehrte Bindung für den Erklärenden; dies bedeutet, dass er im Falle eines Verstoßes gegen die darin enthaltene Verpflichtungserklärung eine Vertragsstrafe zahlen muss. Der Text des Entwurfes sollte zudem aus unterschiedlichen Gründen jedenfalls modifiziert werden, sofern ein Verstoß vorliegt und ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll.

Die in dem Schreiben gesetzten Fristen sollten Sie keinesfalls verstreichen lassen, um ohne Einschätzung eines versierten (Fach-)Anwalts keine gerichtlichen Weiterungen zu riskieren.

In Bezug auf mögliche Verteidigungsmaßnahmen empfiehlt sich die Beratung mit einem Fachanwalt für Urheberrecht. Dieser kann dann nach Schilderung des Sachverhalts die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und die bestmögliche Reaktion mit Ihnen besprechen.

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema