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Urheberrechtliche Abmahnung der Firma blickwinkel

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich in mehreren Fällen aufgrund urheberrechtlicher Abmahnungen der Firma blickwinkel des Herrn Dr. Torsten Schröer aus Witten kontaktiert. Dieser wird hierbei durch die Kanzlei Westermann & Scholl aus Hamburg vertreten.


Bei der Firma blickwinkel handelt es sich um eine Bildagentur. Herr Dr. Schröer ist Inhaber der Nutzungsrechte an verschiedenen Lichtbildwerken, u. a. auch an dem Lichtbild, welches die angeschriebene Person ohne etwaige Lizenzen oder Erlaubnis zur Nutzung auf ihrer Website verwendet haben soll.


Das jeweilige Bild wird unter Angabe der Bildnummer auf der Agenturwebsite benannt.


Aufgrund einer unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachung des jeweiligen Bildes werden in der Folge verschiedene Ansprüche geltend gemacht:


Zunächst wird die angeschriebene Person unter Fristsetzung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu wird eine vorbereitete Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt.


Zudem wird ein umfangreicher Schadenersatz geltend gemacht, welcher sich aus einem Grundschaden sowie einem Zuschlag wegen fehlender Urhebernennung berechnet. Der Grundschaden wird dabei im Rahmen der Lizenzanalogie auf Basis der Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte (MFM-Tabellen) berechnet. Sodann wird aufgrund der Nutzungslänge ein etwaiger Grundschaden berechnet. In der Folge wird ein nochmaliger 100 %iger Aufschlag auf den Grundschaden mangels fehlender Urhebernennung vorgenommen.


Zuletzt wird der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, ebenfalls unter Fristsetzung, geltend gemacht. Hierbei wird für den Unterlassungsanspruch pro Foto ein Streitwert von 6.000,00 € angesetzt.


Abschließend wird die angeschriebene Person aufgefordert, den sich ergebenen Gesamtbetrag unter Fristsetzung an die Gegenseite zu zahlen. Sofern etwaige Fristen fruchtlos verstreichen sollten, werden die Rechtsanwälte der Firma blickwinkel die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche empfehlen.


Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, bietet sich in jedem Fall eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt an. Insbesondere wissen wir aus zahlreichen anderen Verfahren, dass sich die angeschriebenen Personen häufig nicht über die sich ergebenen Pflichten der zu unterschreibenden Unterlassungserklärung bewusst sind.


So sind laut unserer Erfahrung vor Abgabe der Unterlassungserklärung umfangreiche Beratungen, bspw. bezüglich der Löschungspflichten, nötig.


In jedem Fall muss auch geprüft werden, ob die Vorwürfe aus der Abmahnung tatsächlich zutreffen.


Unabhängig davon bietet es sich regelmäßig an, sodann auch im Fall des Zutreffens eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite zu erarbeiten.


Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne mit einer Rückrufbitte per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter 02307/17062 telefonisch erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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