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Urheberrechtliche Abmahnung für Wettbüros aufgrund illegaler Ausstrahlung von Bundesligaspielen durch DAZN

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Die Kanzlei berichtet über mehrere urheberrechtliche Abmahnungen von DAZN Limited, vertreten durch die Kanzlei Lentze Stopper aus München, gegenüber Betreibern von Gastronomiebetrieben. Der Grund für die Abmahnungen ist die öffentliche Wiedergabe von Sportübertragungen ohne ein entsprechendes gewerbliches Abonnement nach § 22 UrhG. DAZN hat Nutzungsrechte an Liveübertragungen diverser Fußballligen und bietet seit der Saison 2021/2022 spezielle "DAZN-For-Business-Pakete" für kommerzielle Nutzungen an. Bei Zuwiderhandlung macht DAZN Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz in Form der Lizenzanalogie und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten geltend, wobei der Schadensersatz bei Nichtvorhandensein eines Abonnements für Wettshops 16.788,00 € plus Kosten betragen kann. DAZN unterbreitet jedoch ein Vergleichsangebot, das mindestens 18.000,00 € an Ansprüchen umfasst, aber bei Erfüllung bestimmter Bedingungen auf 8.000,00 € reduziert werden kann. Die Kanzlei bietet deutschlandweit Vertretung gegen diese Abmahnungen an und lädt Betroffene zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch ein.

Unsere Kanzlei liegen derzeit mehrere urheberrechtliche Abmahnungen der DAZN Limited aus dem Vereinigten Königreich vor. Diese wird hierbei stets von der Kanzlei Lentze Stopper aus München vertreten.


Der Sachverhalt gestaltet sich so, dass DAZN Limited für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Inhaberin der Nutzungsrechte an Liveübertragungen, unter anderem für Spielen der Bundesliga, der UEFA-Champions-League und der spanischen Primera Division, ist. Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Ausstrahlung gem. § 22 UrhG in gewerblichen Einrichtungen.


So ist vielen Betreibern von Gastronomiebetrieben nicht bekannt, dass DAZN bereits seit Season 2021/2022 DAZN-For-Business-Pakete anbietet, ein umfangreiches Sportstreaming Paket für die kommerzielle Nutzung. Dieses berechtigt gewerbliche Kunden sodann auch, innerhalb ihrer jeweiligen Betriebsstätte die Sportübertragung legal öffentlich auszustrahlen.


Grund der Abmahnung ist, wie so häufig, eine umfangreiche Sichtung durch Kontrolleure von DAZN Limited, dass in dem Betrieb der abgemahnten Person eine Sportübertragung öffentlich wiedergegeben wurde, ohne dass ein entsprechendes gewerbliches Abonnement durch den Inhaber abgeschlossen wurde. Dies verletzte die ausschließlichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe gem. § 22 UrhG.


In der Folge macht DAZN Limited mehrere Ansprüche geltend.


So wird zunächst ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht sowie eine etwaige Strafverfolgung angekündigt.


Des Weiteren wird ein Schadensersatz im Sinne der Lizenzanalogie gem. § 97 Abs. 2 UrhG verlangt.


Sofern ein DAZN-For-Business-Paket für Wettshops bei der abgemahnten Person erforderlich gewesen sei, ergebe sich bei einer vertraglichen Mindestlaufzeit von 12 Monaten und einer monatlichen Lizenzgebühr in Höhe von 1.399,00 € ein Schadensersatzanspruch von 16.788,00 €.


Ebenfalls wird der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten aufgrund eines Streitwertes von 31.788,00 €, somit in Höhe von 1.366,00 €, ebenfalls geltend gemacht.


Sodann schlägt die Gegenseite jedoch ein Vergleichsangebot vor.


Diese gibt an, dass sie auf Ihre Ansprüche in Höhe von mindestens 18.000,00 € verzichten würde, falls innerhalb der in dem Abmahnschreiben genannten Frist


  1. eine wirksame Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben,
  2. ein Gesamtbetrag in Höhe von 8.000,00 € gezahlt
  3. und für zukünftige Ausstrahlungen ein entsprechender Abonnementvertrag für das DAZN-For-Business-Pakete mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden würde.


Sollten die geltend gemachten Ansprüche innerhalb der jeweiligen Frist nicht erfüllt werden, ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass DAZN ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen wird. Bei einer eindeutigen Rechtslage ist das Kostenrisiko für die abgemahnte Person enorm hoch.


Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung durch DAZN Limited entweder für Ihr Wettbüro oder auch Ihre Gaststätte erhalten haben, können Sie uns dies gerne zusenden und um ein kostenlosen Rückruf bzgl. eines ersten Beratungsgespräches bitten.


Wir vertreten unsere Mandantschaft deutschlandweit in verschiedensten Konstellationen gegen DAZN Limited. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung mit einer Rückrufbitte an die E-Mailadresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 telefonisch erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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