Urheberrechtliche und markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der LEGO Juris A/S durch die Kanzlei Hogan Lovells

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Die dänische Firma LEGO Juris A/s lässt aktuell marken- und urheberrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Hogan Lovells aussprechen. Gegenstand der Abmahnung sind Verstöße gegen Marken- und Urheberrechte, in Onlineshops oder auf Verkaufsplattformen wie Amazon. Konkret geht es um Spielzeugsets, Spielzeughäuser oder Figuren, die Nachbildungen der LEGO Minifigur sein sollen. Der Abmahner gibt an, dass die LEGO Minifigur von Jens Nygard Knudsen, einem LEGO Mitarbeiter im Jahr 1978 entworfen wurde und durch Unionsmarken geschützt ist. Zudem soll die Figur als persönliche geistige Schöpfung auch urheberrechtlichen Schutz genießen. 


Die nun angebotene Figur soll die charakteristischen Gestaltungsmerkmale der LEGO Minifigur aufweisen. Es wird eine Markenrechtliche Verletzung im Sinne des § 14 MarkenG und Art. 9 UMV, sowie eine Urheberrechtsverletzung gem. §97 UrhG vorgeworfen. 


Folgende Ansprüche werden geltend gemacht: 


1. Unterlassungsanspruch


Es soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der man versichert, künftige Verletzungen zu unterlassen und eine Vertragsstrafe verspricht, die gem. der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung nicht geringer als 5001,00 EUR sein soll. 


2. Auskunftsanspruch 


Weiterhin soll Auskunft erteilt werden über die Herkunft der Ware. Dies soll der konkreten Berechnung des Schadensersatzes dienen. 


3. Kostenerstattung


Zuletzt wird Kostenerstattung in Höhe von 2.289,72 EUR gefordert. Das sind Rechtsanwaltskosten, die durch die Beauftragung der Kanzlei Hogan Lovells entstanden sein sollen. 


Handlungsempfehlung für Betroffene Unternehmen: 


Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. 

Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung. 


Rufen Sie mich an und lassen Sie die Abmahnung prüfen. Gemeinsam finden wir die richtige Verteidigungsstrategie. 


Foto(s): pixabay.com/2055892

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