Urheberrechtsverletzung durch Reposting auf Social Media

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In der heutigen digitalen Welt ist das Teilen von Inhalten auf Social Media Plattformen wie Instagram alltäglich. Doch was passiert, wenn ein Foto ohne Zustimmung des Rechteinhabers repostet wird? Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.09.2021, Az. 16 O 133/21 bringt Klarheit und zeigt, dass das Urheberrecht auch im digitalen Raum konsequent geschützt wird.


Hintergrund des Falls:

Im vorliegenden Fall fertigte ein Fotograf ein Foto im Auftrag einer Firma an. Dieses Foto wurde auf den Instagram-Accounts des Fotografen und der Firma veröffentlicht. Ein Anbieter von Herren-Accessoires repostete das Foto auf seinem Instagram-Account, ohne die erforderliche Zustimmung einzuholen.


Rechtliche Bewertung:

Das Landgericht Berlin entschied, dass der Anbieter der Herren-Accessoires das ausschließliche Nutzungsrecht des Fotografen auf öffentliche Zugänglichmachung verletzt hat. Das Gericht stellte klar, dass das Reposting eines Fotos auf einer anderen Website oder einem anderen Social Media Account eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG darstellt und somit der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf.


Wichtige Aspekte des Urteils:

Öffentliche Wiedergabe: Das Gericht betonte, dass die Wiedergabe eines Werkes auf einer anderen Website ein neues Publikum erreicht und daher als „öffentliche Wiedergabe“ gilt.

Technisches Verfahren: Die Nutzung desselben technischen Verfahrens (hier Instagram) durch den Anbieter der Herren-Accessoires ändert nichts daran, dass ein neues Publikum angesprochen wird.

Zustimmung des Rechteinhabers: Weder die Datenschutzrichtlinie noch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Instagram enthalten eine implizite Zustimmung zum Reposting durch Dritte.

Konsequenzen für Social Media Nutzer:

Dieses Urteil verdeutlicht, dass das Reposting von Inhalten ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass sie vor dem Teilen von Inhalten die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Das Urteil des Landgerichts Berlin setzt einen Präzedenzfall für den Schutz des Urheberrechts im digitalen Raum. Es zeigt, dass Rechteinhaber auch auf Social Media Plattformen die Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke behalten. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich über nachfolgendes Kontaktformular oder über www.vnegi.de zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Anliegen zu klären.

Foto(s): Bild erstellt von ChatGPT

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