Urheberrechtsverletzung und Abmahnung von Frommer Legal Frommer wegen Stremio

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Stremio ist als der Nachfolger von Popcorn Time bekannt. Doch wer sich die Software installiert und in Deutschland nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und wird höchst wahrscheinlich irgendwann eine Abmahnung kassieren. Warum das so ist, erfahren Sie im Folgenden.  

Stremio – kein Streaming, sondern P2P 


Stremio ist eine Software, die es Nutzern ermöglicht auf eine Vielzahl von Inhalten zuzugreifen, darunter auch Filme, Fernsehsendungen, Live-TV und ähnliches. Nutzer können dabei auf verschiedene Quellen zugreifen: Legale Streamingdienste, persönliche Medienbibliotheken, aber auch Torrents. 

Hierin liegt der Knackpunkt: Über Torrents können im Internet große Dateien mit vielen Nutzern geteilt werden, um so die Bandbreite der Hosting Server zu reduzieren. Nicht selten wird über Torrents aber urheberechtlich geschütztes Material geteilt. Wird vom Rechteinhaber dokumentiert, dass man solches urheberrechtlich geschütztes Material geteilt hat, so folgt meist eine Abmahnung in Form eines Schreibens einer spezialisierten Kanzlei, wie beispielsweise Frommer Legal. 

Viele Nutzer wissen nicht, dass beim Download auch gleichzeitig die heruntergeladenen Dateifragmente anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden und man sich damit durch die Nutzung von Stremio schnell im nicht mehr erlaubten Bereich bewegt. 

Hieran ändert auch nichts, dass man Stremio und Co. als App über beispielsweise den App Store herunterlagen kann. Bei der Nutzung der App kann es dann dazu kommen, dass das Smartphone als Torrent Device genutzt wird. 

Folge der Urheberrechtsverletzung


Wird man „erwischt“, so kann es teuer werden. Es folgt dann ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, in dem man zur Unterlassung, zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten und zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert wird. Dabei beläuft sich der Schaden nicht etwa auf den Einzelpreis des zum Download angebotenen Films oder Serie, sondern auf die unbegrenzte und unkontrollierbare Bereitstellung der Medien für andere Nutzer. Die Kosten dafür können im vierstelligen Bereich liegen.

Von alle dem bekommen Sie in der Regel zunächst nichts mit bis Sie die Abmahnung auf dem Tisch haben. 


Gehen Sie nicht davon aus, dass die Nutzung von Apps legal ist, nur weil diese in bekannten App-Stores angeboten werden.  

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so kontaktieren Sie mich für eine Einschätzung hierzu und lassen Sie sich beraten. 

Foto(s): Image by Gerd Altmann from Pixabay

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