Urteil des OLG Dresden gegen Clerical Medical rechtskräftig

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Wie der Bundesgerichtshof am 03.02.2012 mitteilte, hat der IV. Zivilsenat des BGH den für den 08.02.2012 festgesetzten Verhandlungstermin zu Ansprüchen gegen den englischen Lebensversicherer Clerical Medical aufgehoben. Die Versicherung hat Ihre eigene Revision zurückgenommen und den von der Streithelferin der Klägerin mit ihrer Revision weiterverfolgten Hauptantrag auf Zahlung einer Versicherungsleistung von 254.000 Euro anerkannt. Damit wurde das erste von einem deutschen Oberlandesgericht gefällte Urteil gegen die englische Lebensversicherung rechtskräftig.

In seiner Entscheidung vom 22.09.2010 (7 U 1358/09) hatte der Versicherungssenat des OLG Dresden den britischen Versicherer Clerical Medical dazu verpflichtet, den Inhaber einer kreditfinanzierten Lebensversicherung von den Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Bank freizustellen. Als Begründung führten die Richter an, dass im Verkaufsgespräch die Auszahlungen der Versicherung als feste Zahlungszusagen dargestellt worden seien und nicht wie in den Vertragsbedingungen aufgeführt als unverbindliche Prognosen, deren Eintreffen von den Entwicklungen am Kapitalmarkt abhängig seien. Damit habe der im Auftrag der Vermittler, der die Police verkaufte, seine Aufklärungspflicht verletzt. Weil sich die Versicherung des Vermittlers bedient habe, sei ihr das schuldhafte Verhalten zuzurechnen.

Diese Entscheidung gibt nicht nur Hoffnung für die Anleger, die in Produkte der Clerical Medical investiert haben. Auch Anlegern, die in andere „Renten-Modelle" investiert haben (z.B. Schnee-Rente, Sparenta Kombi-Rente etc.), könnten aufgrund des Urteils des OLG Dresden durchaus Schadensersatzansprüche entweder gegen  den Vermittler oder die Versicherungsgesellschaft zustehen. In der Regel kamen bei diesen Anlageprodukten Lebensversicherungen oder Fondspolicen zum Einsatz, bei denen der Aktienanteil besonders hoch war. Weil die Aktienrendite in der Vergangenheit höher war als der aktuelle Kreditzins, sollte sich der Kredit (häufig in Schweizer Franken oder japanischem Yen aufgenommen) nicht nur praktisch von selbst abzahlen, sondern auch noch einen Überschuss bringen. Beim Ausbruch der Finanzkrise brachen die Konstruktionen wie Kartenhäuser in sich zusammen. Statt hoher Gewinne blieben die Anleger auf Verlusten sitzen und mussten überdies noch ihre Kredite abzahlen.

Die Kanzlei KKWV übernimmt gerne die Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki


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