Urteil gegen Commerzbank AG: Wann liegt eine vorsätzliche Beratungspflichtverletzung vor?

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Die Commerzbank AG wurde von dem Landgericht Kiel zu einem Schadensersatz von rund 34.000 € zuzüglich Zinsenverurteilt. Gegenstand des Verfahrens waren mehrere Anlageempfehlungen eines Beraters der Rechtsvorgängerin der Beklagten, nämlich der Dresdner Bank. 

Der Berater hatte damals nach den Feststellungen des Gerichts das eigentlich konservativ angelegte Geld der Klägerin sukzessive in Zertifikate getauscht. Selbst zum Höhepunkt der Finanzkrise empfahl der Berater den Verkauf bestimmter Zertifikate, nur um aus den freigewordenen Geldern abermals den Erwerb von Zertifikaten zu empfehlen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Klägerin schon 100 % ihrer angelegten Gelder in dieser Anlageform aufgrund der Empfehlungen investiert. Bei den betroffenen Anlageprodukten handelt es sich um Wertpapiere, die von der Entwicklung bestimmter Aktienmärkte abhängig sind und ein Totalverlustrisiko hatten. Nach den Feststellungen des Gerichts fand schon keine brauchbare Risikostreuung statt, da die Zertifikate allesamt an denselben Aktienmärkten teilnahmen. Das Gericht bewertete daher die Empfehlung der Bank als nicht anlegergerecht.

Besonders pikant war: Die Commerzbank AG machte geltend, dass der Schadensersatzanspruch nach § 37a a. F. WpHG verjährt sei. Auch dies ließ das Landgericht Kiel nicht gelten und kam zudem Ergebnis, dass hier eine bedingt vorsätzliche Beratungspflichtverletzung aufgrund der vorliegenden „Blockinvestition“ in Zertifikate vorliegen würde. Die Verjährungseinrede der Beklagten griff daher nach Auffassung des Gerichts nicht durch.

Für die Klägerin war das Verfahren damit ein voller Erfolg: Sie bekam die damals erlittenen Verluste aus den Zertifikaten ersetzt und bekam zusätzlich einen Zinsausfallschaden für die damals verlustträchtige Laufzeit der Anlage als Kompensation. Zudem hatte die Commerzbank AG die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und ferner einen angemessenen Verzugszins für die Dauer des Verfahrens zu zahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig und reiht sich in eine Vielzahl von positiven Urteilen gegen Banken ein, die die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen bereits erstritten hat.

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