Urteil nach 12 Jahren und 8 Gutachten: Unfallkasse muss für die Folgen eines Arbeitsunfalls zahlen

  • 1 Minuten Lesezeit

Es kommt nicht oft vor, dass ein Verfahren so lange dauert. Erst nach etwas mehr als 12 Jahren und insgesamt 8 Gutachten hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz einen Streit zwischen der Unfallkasse Brandenburg und unserer Mandantin entschieden. Es steht endlich fest: Eine Mandantin erhält Leistungen. 

Mandantin war Ersthelferin nach einem Autounfall

Sie war privat im Auto unterwegs und wurde Zeugin eines Unfalls auf der Autobahn und war Ersthelferin. Dabei verletzte sie sich an der Hand und entwickelte ein chronisches Schmerzsyndrom (CRPS). Penteridis: „Ihren Beruf als Ärztin musste sie deswegen aufgeben“, berichtet der Fachanwalt für Medizinrecht.

Ersthelfer sind unfallversichert

Was viele nicht wissen: Ersthelfer sind über die Landesunfallkassen geschützt. Unsere Mandantin wusste das jedoch und stellte bei der zuständigen Unfallkasse Brandenburg einen Antrag – ohne Erfolg. Auch der Widerspruch hatte keinen Erfolg. Im Jahr 2007 folgte die Klage beim Sozialgericht Koblenz. Auch hier hatte sie keinen Erfolg. 

Erfolg in der Berufung

Die Berufung wurde im Jahr 2012 eingelegt. Dann beauftragte sie uns. „Das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus Ende 2019 war dann für unsere Mandantin positiv“, erklärt Rechtsanwalt Penteridis, der den Fall bearbeitet hat. „Die Unfallkasse hat das CRPS der Hand als Unfallfolge nun anerkannt“, ergänzt der Fachanwalt für Sozialrecht, der bundesweit tätig ist. 

Jetzt muss die Unfallkasse prüfen, welche konkreten Leistungen sie erhalten wird. „Nach meiner Einschätzung wird sie erhebliche Geldleistungen erhalten dürfen“, freut sich der Anwalt aus dem Kreis Paderborn in NRW für die Mandantin. In Betracht kommt eine Verletztenrente, die sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) richtet. 

„Unsere Mandantin wird sich über erhebliche Nachzahlungen freuen dürfen – zusätzlich sind auch enorme Zinsen angefallen“, erklärt Anwalt Penteridis, der auch Fachanwalt für Versicherungsrecht ist.

Aktenzeichen: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – L 4 U 253/12

Foto(s): @Pixabay.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Mediator Nikolaos Penteridis

Beiträge zum Thema