US-Cars mit Unfallgeschichte: Wenn der Traumwagen zum Albtraum wird

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Ein Ford Mustang, Dodge RAM oder Chevrolet Camaro – für viele Autoliebhaber ist ein Importfahrzeug aus den USA ein echter Traum. Leistungsstark, charaktervoll und oft günstiger als europäische Modelle. Doch dieser Traum endet für viele Käufer in Deutschland mit einem bösen Erwachen: Statt wie versprochen ein „unfallfreies“ Fahrzeug zu erhalten, stellt sich nachträglich heraus, dass das Auto in den USA als Totalschaden galt.

Der Trick mit den "salvage vehicles"

Was steckt dahinter? In den Vereinigten Staaten gelten Fahrzeugen, die nach einem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben, als sog. „Salvage Title“. Solche Autos werden in den USA meist aus dem Verkehr gezogen und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden.

Doch genau diese Fahrzeuge landen regelmäßig auf dem deutschen Markt – auf Hochglanz poliert und als „scheckheftgepflegt“, „gebraucht“ oder gar „unfallfrei“ beworben. Viele Käufer tappen in die Falle und merken erst viel später, dass das Auto eine problematische Vergangenheit hat.

Welche Rechte habe ich als Käufer?

Wenn Ihnen der Verkäufer die Vorschäden bewusst verschwiegen oder das Auto sogar aktiv als unfallfrei beworben hat, stehen Ihnen mehrere rechtliche Mittel zur Verfügung:

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

Hat der Verkäufer Sie vorsätzlich über die Unfallvorgeschichte getäuscht, können Sie den Kaufvertrag anfechten. Folge: Der Vertrag gilt als von Anfang an nichtig – Sie geben das Auto zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet.

Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB)

Ein verschwiegener, erheblicher Unfallschaden stellt in der Regel einen Sachmangel dar. Sie können dann häufig vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten Ihr Geld gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück.

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§§ 437 Nr. 3, 280 ff. BGB)

Hat der Verkäufer seine Aufklärungspflichten verletzt, kann er zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sein – etwa für Wertverlust, Reparaturkosten oder sogar für Finanzierungskosten, wenn Sie das Auto über Kredit gekauft haben.

Wie weise ich die Unfallvergangenheit nach?

Wichtig ist die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN oder VIN). Mit dieser Nummer können Sie über US-Dienste wie Carfax, AutoCheck oder NMVTIS (National Motor Vehicle Title Information System) die Fahrzeughistorie abrufen – inklusive dokumentierter Unfälle, Rückrufaktionen, Voreigentümern und Exportdaten.

Zusätzlich können technische Gutachten von Kfz-Sachverständigen Hinweise auf Vorschäden oder unsachgemäße Reparaturen liefern – beispielsweise bei auffälligen Lackschichtdicken, verzogenen Rahmen oder Austauschkarosserien.

Tipp: Wer bereits beim Kauf stutzig wird (z. B. wegen ungewöhnlich niedriger Preise oder vager Angaben zur Herkunft), sollte Sie die FIN vorab prüfen lassen.

Vorsicht bei Händlern mit Sitz im Ausland

Besonders heikel wird es, wenn der Verkäufer seinen Sitz nicht in Deutschland hat – etwa in den Niederlanden, Polen oder Litauen. Viele unseriöse US-Car-Anbieter nutzen den Auslandssitz, um sich rechtlich schwerer angreifbar zu machen. Doch auch hier bestehen Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen, etwa über das Europäische Mahnverfahren oder internationale Zustellungen.

Ein auf Kaufrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob deutsche Gerichte zuständig sind – und wie Sie Ihre Rechte auch grenzüberschreitend wirksam geltend machen können.

Rechtstipp

Wenn Ihnen beim Kauf eines US-Importwagens ein Unfallschaden oder Totalschaden verschwiegen wurde, besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Rückabwicklung oder Schadensersatz. Entscheidend ist, dass Sie möglichst schnell Beweise sichern und nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten.

Verlassen Sie sich nicht auf leere Versprechungen des Verkäufers („Das kriegen wir geregelt“) oder unklare Aussagen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten – vor allem, wenn der Verkäufer ausweichend reagiert oder nicht erreichbar ist.

Ein Anwalt kann unter anderem:

  • den Kaufvertrag prüfen
  • die Beweislage bewerten
  • rechtliche Ansprüche durchsetzen
  • Fristen überwachen
  • Sie ggf. vor Gericht vertreten

Fazit: US-Car gekauft – und betrogen? So kommen Sie zu Ihrem Recht

Ob Traumwagen oder Fehlkauf entscheidet sich oft nicht beim Kauf selbst, sondern danach – wenn die Wahrheit ans Licht kommt. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr US-Importwagen eine verschleierte Unfallgeschichte hat, lassen Sie sich professionell beraten, bevor Fristen ablaufen und der Schaden größer wird.

Sie sind betroffen? Holen Sie sich rechtliche Unterstützung

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht kann Sie unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen – auch gegen internationale Händler. So haben Sie die besten Chancen, den Kauf rückabzuwickeln oder Schadensersatz zu erhalten.

Lassen Sie sich nicht mit Ausreden abspeisen – sondern holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Wie können wir helfen?

Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Verbraucherschutzes und Vertragsrecht tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

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Foto(s): pixabay

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