USA: neue Visa-Bestimmung – ab 1.Juni 2019 wird Angabe von Konten auf sozialen Netzwerken Pflicht!

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Am 31. Mai 2019 aktualisierte das US-Außenministerium das Formular DS-160 (Online-Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum) und das Formular DS-260 (Online-Antrag auf ein Einwanderungsvisum), um Social-Media-Identifikatoren für diejenigen zu sammeln, die Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisa beantragen. Antragsteller für US-Visa werden nun gebeten, alle Social-Media-Identifikatoren anzugeben, die sie in den letzten fünf (5) Jahren verwendet haben. Dieses Update wurde in einer Presseerklärung eines Beamten des US-Außenministeriums am 1. Juni 2019 angekündigt.

Ein "Handle" oder "Bezeichner" für soziale Medien ist ein beliebiger Name, der von einer Person auf sozialen Medienplattformen verwendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter und Instagram. Die aktualisierten Visaantragsformulare enthalten derzeit ein Dropdown-Menü, in dem die spezifischen Social-Media-Plattformen aufgeführt sind, für die Identifikatoren angefordert werden. 

Es ist wichtig zu beachten, dass das US-Außenministerium die Antragsteller nicht auffordert, die Passwörter für ihre Social-Media-Konten bereitzustellen. Konsularbeamte werden die Antragsteller nicht auffordern, die Passwörter für ihre Social-Media-Konten bereitzustellen, und werden nicht in der Lage sein, Datenschutzbestimmungen zu ändern, die die Antragsteller möglicherweise in ihren Konten implementiert haben.

Das US-Außenministerium fragt nicht nur nach den Social-Media-Identifikatoren der Antragsteller, sondern bittet sie auch um fünf Jahre zuvor verwendete Telefonnummern, E-Mail-Adressen, den internationalen Reise- und Abschiebestatus sowie Angaben darüber zu machen, ob Familienangehörige an terroristischen Anschlägen beteiligt waren.

Die obigen Änderungen des Formulars DS-160 und DS-260 gelten nur für Visumantragsteller und nicht für Personen, die im Rahmen des Visa Waiver Programms reisen.

Die Einwanderungsbehörden verlassen sich zunehmend auf soziale Medien als Methode, um Hintergrundkontrollen auf niedriger Ebene durchzuführen und die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen, die den Einwanderungsbeamten zur Verfügung gestellt werden.



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