USA-Visa für Arbeitnehmer wieder zu vergeben (Update: Januar 2020)

  • 3 Minuten Lesezeit

Gute Nachrichten für Auswanderungswillige in die USA

Die EB3 Kategorie stellt eine Möglichkeit dar als Arbeitnehmer eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die USA zu bekommen. Dies auch ohne einen Universitätsabschluss. Seit Jahren bestand diese Option nur als Theorie. Die EB3 Kategorie setzt ein Arbeitsplatzangebot voraus, stellt aber an die Qualifikation des Arbeitnehmers geringe Anforderungen. Jahrelang war dies keine wirkliche Alternative, weil es so lange Wartezeiten gab. Selbst, wenn man die Voraussetzungen erfüllte, gab es keine Visa mehr zu vergeben. Das ist jetzt anders.

Verfahrensgang: 1. Stufe Antrag in den USA; 2. Stufe Visumsantrag US-Konsulat

Sollten Sie demnach einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, untenstehende Verfahrensvorgaben einzuhalten, wäre dies eine Möglichkeit, an eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die USA zu kommen.

Sie könnten theoretisch mit einem B1/B2 Touristenvisum einreisen (damit man am Stück 6 Monate in den USA bleiben darf, dann in den USA einmal verlängern um 6 Monate). Das Visum selbst ist 10 Jahre gültig.

Einreise als Tourist mit B1/B2 Visum: Man kann parallel den Antrag auf die Green Card (dauerhafte Aufenthaltserlaubnis EB3, Kategorie Antrag) einreichen, sobald Sie in den USA sind.

Voraussetzungen:

1. Arbeitsplatz: der Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag abschließen bzw. Ihnen einen Job anbieten 

2. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsplatzverfahren durchlaufen (PERM-Verfahren)

- Das Gehalt muss angemessen sein.

- Es darf keinen anderen US-Bürger geben, der diesen Job machen könnte bzw. es muss nachgewiesen werden, dass kein US-Bewerber die erforderlichen Qualifikationen hat wie Sie.

- Es muss ein Bewerbungsverfahren eingehalten werden. Zusammengefasst gehört hierzu: die Stelle muss ausgeschrieben werden, d. h. durch eine Annonce in den Medien (Tageszeitung, online etc.), und Bewerbungen müssen gesammelt und Bewerbungsgespräche nachgewiesen werden.

- Es muss nachgewiesen werden, dass das Bewerbungsverfahren eingehalten wurde.

3. Diese EB3-Kategorie hat drei Unterkategorien. Sie müssen folgende Qualifikationen nachweisen:

  • Fachleute: Diejenigen, die nachweisen können, dass sie über einen EB3A-Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss wie einen Bachelor verfügen.
  • EB3B, Facharbeiter: Diejenigen, die mindestens 2 Jahre Berufserfahrung oder Ausbildung abgeschlossen haben.
  • EB3C, ungelernte Arbeiter: Personen mit weniger als 2 Jahren Berufserfahrung oder Ausbildung. Ungelernte erhalten das EW-3-Visum, wie im Artikel erläutert.

Das EB3-Visum ist in der Anzahl der pro Jahr ausgestellten Visa begrenzt. Von den insgesamt 140.000 für die Beschäftigungskategorie ausgestellten Einwanderungsvisa werden 28,6 % oder rund 40.040 Visa für die EB3 vergeben. Nachdem dieses Kontingent für das Jahr erreicht ist, werden die restlichen Anträge für das nächste Jahr zurückgestellt.

Was sind die Vorteile des EB3-Visums?

Mit einem EB3-Visum können die ausländischen Arbeitnehmer in die USA gehen, dort dauerhaft leben und arbeiten, ohne ein Arbeitserlaubnisdokument (Employment Authorization Document, EAD) zu benötigen. Nach einigen Jahren am selben Arbeitsplatz können sie auch den Arbeitgeber und die Arbeitsstelle wechseln. Sie erhalten die Green Card und müssen alle für sie geltenden Steuern zahlen. Sie dürfen auch innerhalb und außerhalb den USA reisen und in einem anderen Staat leben als dem, in den sie zuerst gezogen sind. 

Erwerb der US-Staatsangehörigkeit:

Nach 4 Jahren und 9 Monaten können Sie sogar die US-amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn Sie z. B. Ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, ist aber zunächst eine Beibehaltungsgenehmigung in Deutschland zu beantragen. Beantragen Sie schon vorher die US-amerikanische Staatsangehörigkeit, verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Bei Fragen zu diesem US-Visum für Arbeitnehmer, zur Erlangung der doppelten Staatsangehörigkeit oder zu vielen weiteren Fragen des deutsch-US-amerikanischen Rechts stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Attorney at Law Seniz Misirlioglu LL.M.

Beiträge zum Thema