UWG-Abmahnung des Ido Interessenverbandes vom 03.08.2017

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Wir vertreten unsere Mandantschaft gegen eine weitere aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen eines gewerblichen Shops unter der Handelsplattform www.dawanda.de zugrunde.

Es wird konkret die Werbung mit „versichertem Versand“ gerügt.

Im Fernabsatzhandel trifft den Verkäufer gegenüber dem Verbraucher als Käufer die Transportgefahr. Eine derartige Klausel stellt daher eine Irreführung des Verbrauchers dar.

Weiterhin werden folgende Verstöße vorgeworfen:

  • Keine Information über die von der Textilkennzeichnungsverordnung vorgegebenen Bezeichnungen über die Rohstoffzusammensetzung
  • Keine Information darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsabschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht.

Der Ido Interessenverband fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro auf.

Rat

Bleiben Sie ruhig und suchen innerhalb der Frist einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtschutz auf. Es gilt zu überprüfen, ob die Verstöße zutreffen. Insbesondere sollte Ihr Shop auf mögliche weitere Wettbewerbsverstöße untersucht werden, damit diese Abmahnung die letzte Abmahnung bleibt!

Gerne stehen wir Ihnen für eine Überprüfung der Abmahnung sowie Ihres Shops und Erstellung von abmahnsicheren Rechtstexten mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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