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V+ GmbH & Co Fonds 1, 2 und 3 KG (V+) Feststellungsklage erhalten? Jetzt keine Fehler begehen!

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Aktuelles

V+ eine unendliche Geschichte? Nachdem vertragstreue Anleger des V+1 reichlich Biontech - Ausschüttungen bekommen hatten,  befasst sich der Fonds nun am Ende seiner Liquidationsphase mit den Anlegern, die offenbar jahrelang untätig waren und offene Ratenverpflichtungen haben sollen.

Wir vertreten bereits seit 2016 rund 2.000 V+-Anleger aus alle drei Fonds und konnten schon so manchen Fall kostengünstig retten. Nun allerdings wird den Anlegern eine Rolle aufgezwängt, bei der sie zwangsläufig anwaltliche Hilfe benötigen und Fristen laufen. 

Über unsere frühere Tätigkeit bei den V+ -Fonds informiert das Video.

Gern nehmen wir auch ihr Mandat an. Wir benötigen von Ihnen die Klage samt Briefkuvert und eine unterschriebene Prozeßvollmacht sowie die Zahlung einer Verfahrensgebühr, was wir ihnen vorab gern mitteilen.

Da es sich hierbei um handelsrechtliche Streitigkeiten handelt, wären Rechtsschutzanfragen reine erfolglose Zeitverschwendung.


Kernfragen

Besteht ein Feststellungsinteresse oder nicht? Wer hier die Fristen versäumt, ist der Fondsgesellschaft in der folgenden Zahlungsklage hilflos ausgesetzt. Möglicherweise lassen sich diese Fälle aufgrund der Vorgeschichte schnell und leicht lösen. Wir haben hierzu seit 2016 einen geschulten Blick darauf. 


Was ist nun zu tun?

Wir übernehmen Ihre Rechtsverteidigung!  Für Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an

unter 0800 72 73 463

wir erklären alles. 


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten V+ - Anleger und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern seit 2016 eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/


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