Veranstaltung „Coyote Ugly Party“, Markenrecht, Abmahnung von SWS Rechtsanwälte

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Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Scheuermann, Westerhoff und Strittmatter Rechtsanwälte aus Berlin vorgelegt. Die Kanzlei Scheuermann, Westerhoff und Strittmatter Rechtsanwälte aus Berlinwurde von der CU Entertainment & Gastro GmbH beauftragt, ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist eine Veranstaltung, welche angeblich von dem Abgemahnten mit der Bezeichnung „Coyote Ugly“ beworben wurde. Diese Bezeichnung sei eine Marke, an der die CU Entertainment & Gastro GmbH exklusive Lizenznehmerin sei.

Warum wird die Bezeichnung „Coyote Ugly Party“ der Facebook-Veranstaltung abgemahnt?

Zwischen dem Inhaber der Markenrechte an der Marke „Coyote Ugly“ und „Coyote Party“ und der CU Entertainment & Gastro GmbH bestünde ein Kooperationsverhältnis, sodass Letztere exklusive Lizenzrechte genießen würde. Sie sei zur Geltendmachung von Verletzungen des Schutzbereichs der Marke „Coyote Ugly“ und „Coyote Party“ befugt. Dieser Schutzbereich erstrecke sich insbesondere auf die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Partys u.ä. Die Marke sei im Bundesgebiet u.a. für Shows und Partys verwendet worden und daher bekannt. Bei einer Nutzung entstünde eine Werbewirkung für den Verwender. Die Nutzung der Marke als Bezeichnung einer Veranstaltung würde nicht nur den Werbewert der Marke „Coyote Ugly“ ausnutzen, sondern begründe auch eine Verwechslungsgefahr und eine Gefahr, den Markenwert zu verwässern. Somit verstoße der Abgemahnte gegen §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 5, 7 MarkenG sowie gegen §§ 3, 4 Nr. 9, 5 UWG.

Welche Ansprüche macht die CU Entertainment & Gastro GmbH geltend?

Sie habe aufgrund der Verletzung der Markenrechte einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz sowie gem. § 19 MarkenG einen Auskunftsanspruch gegen den Abgemahnten. Der Rechtsanwalt Pascal Tavanti, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, ist der zuständige Sachbearbeiter. Die sich aus der vorgeworfenen Rechtsverletzung ergebende Wiederholungsgefahr könne nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. In der beiliegenden Erklärung würde sich der Abgemahnte verpflichten, die Bezeichnung „Coyote Ugly Party“ der Veranstaltung zu beseitigen und eine werbliche Verwendung dessen künftig zu unterlassen. Er würde zudem die Zahlung des Schadens anerkennen, wobei der Mindestlizenzausfallschaden bei 2.000 € liegen würde. Über den Umfang und die Art der Nutzung müsse der Abgemahnte der CU Entertainment & Gastro GmbH darüber hinaus eine Mitteilung senden. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung, müsse er eine Vertragsstrafe i.H.v. 6.000 € zahlen.

Die angefallenen Rechtsverfolgungskosten habe er ebenfalls zu ersetzen. Den Streitwert hat Rechtsanwalt Tavanti auf 70.000 € angesetzt.

Wir regeln die Abmahnung für Sie 

Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie nicht verstreichen lassen, damit der Abmahnende keine einstweilige Verfügung zur vorläufigen Sicherung seiner Rechte vor einem Gericht nach Fristablauf erwirken kann. Sie sollten zunächst die Ruhe bewahren und die Abmahnung von einem Fachanwalt rechtlich bewerten lassen. Die Betreuung durch einen Fachanwalt ist nach unserer Erfahrung sehr ratsam, da besonders die Rechtsgebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts spezialisierte juristische Kenntnisse und Erfahrung erfordern. 

In unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven betreuen Sie Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht fachkundig und zeitnah. Wir sind seit Jahren in diesen Rechtsgebieten tätig. Unsere Erfahrung umfasst Abmahnungen z.B. im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht bei Filesharing-Sachen, Filmen oder Fotos sowie im Medienrecht internetspezifische Probleme. Darüber hinaus kennen wir die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. Überzeugen Sie sich in unserem „News-Bereich“ von unseren vielseitigen Erfahrungen http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne via E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular für unsere kostenlose Ersteinschätzung, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und werden die rechtlichen Möglichkeiten mit Ihnen gemeinsam durchgehen. Aufgrund unserer Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen können wir Ihre Abmahnung zeitnah einschätzen und Ihnen Ihre Reaktionsmöglichkeiten erklären.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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