Verantwortliche der SAM Finanz AG stehen vor Landgericht München I

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Derzeit stehen vor dem Landgericht München I drei Verantwortliche der SAM Finanz AG, unbenannt in SAM Management Group, wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften (Az.: 4 KLs324 Js 129882/11). Diesen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch den Kauf von Lebenspolicen ein Schneeballsystem betrieben und damit rund 6.000 Kapitalanleger um mehr als 60 Mio. Euro gebracht zu haben.

Die Anleger der SAM Finanz AG, Sitz im schweizerischen Hergiswill, haben der Anklage zufolge ihre Leistungs- und Darlehensforderungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, Wertpapieren oder Bausparverträgen an die Gesellschaft abgetreten. Das Kapital sollte lukrativ und risikolos durch die Gesellschaft angelegt werden und nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit in mindestens doppelter Höhe zurückgezahlt werden. 

Die Staatsanwaltschaft ist allerdings der Auffassung, dass die Beschuldigten keine gewinnbringenden Investitionen geplant hätten, die Mittel seien eher in den laufenden Betrieb, höchstriskante Börsenspekulationen und einen aufwendigen Lebensstil geflossen. Dies sei vor allem durch den Betrieb eines Schneeballsystems möglich gewesen. Eine Rückzahlung und eine solide Altersvorsorge hätten sie ihren Anlegern weder garantieren noch bieten können.

Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um die Eigentumsverhältnisse klären zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch die Haftung der Unternehmensverantwortlichen könnte im Fall eines betriebenen Schneeballsystems aufleben, dementsprechend könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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