Verbraucher gewinnt gegen Waldorf-Frommer-Klage

  • 2 Minuten Lesezeit

Abgemahnter Verbraucher startet erfolgreich ins neue Jahr 2019! 

Warner Bros. Entertainment GmbH nimmt die Klage zurück
(AG Charlottenburg, 203 C 376/18, Beschluss vom 07.01.2019)

Nachdem der Verbraucher einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Hamburg-Altona erhielt, hat sich die Kanzlei Baumeister Rosing mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung auseinandergesetzt. Der Verbraucher wurde wegen einer illegalen Nutzung von Kinofilmen auf Zahlung von mehr als 1.700 EUR in Anspruch genommen. Jedoch entschloss er sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Ergebnis die richtige Entscheidung! 

Die hohen Forderungen wurden konsequent verteidigt. Daraufhin nahm Warner Bros. die Klage zurück. Somit hat der abgemahnte Anschlussinhaber gewonnen. Alle Kosten trägt daher die Filmproduzentin selbst.

Verteidigung durch erfahrene Anwälte kann sich richtig lohnen

Wie viele Abgemahnte hat der Betroffene zunächst die kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing genutzt. So wurde schnell die Sachlage geklärt und anschließend eine Taktik für die Verteidigung festgelegt. Mit der richtigen Strategie im Urheberrecht verliert der Abmahner in bestimmten Konstellationen sein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung. So kommt es vor, dass selbst spezialisierte Kanzleien wie Waldorf Frommer ihre Klagen zurücknehmen und sich zurückziehen. 

Hauptforderung Schadenersatz aus Unfall/Vorfall

Dem ganzen Prozess ist vor einigen Jahren eine Waldorf-Frommer-Abmahnung vorausgegangen. Darin wurde dem Internet-Anschlussinhaber vorgeworfen, dass er einen geschützten Film oder Folgen einer TV-Serie über einen PC daheim mit anderen Nutzern im Internet getauscht habe (sog. Filesharing).

Erst nehmen und dann an Dritte weitergeben – das ist das Prinzip vom Filesharing. Die dafür benutzte Software (BitTorrent, Popcorn Time, etc.) sorgt dafür, dass man Dateien von aktuellen Filmen online zur Verfügung stellt. Jeder Nutzer kann dann Filme herunterladen. Damit werden Kinofilme illegal an Dritte weitergegeben, was ohne Erlaubnis von Warner Bros. illegal ist.

Forderungen in der Waldorf-Frommer-Klage

  • Lizenzschaden für Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Anwaltliche Gebühren für Waldorf Frommer
  • Kosten des Verfahrens
  • Aufgelaufene Zinsen

Was sollte der Verbraucher tun?

Kostenlose Erstberatung bei uns nutzen! Verschenken Sie keine Zeit. Die gesetzlichen Fristen laufen und eine Gegenwehr lohnt sich. Nehmen Sie den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht ernst. Vor allem verhindern Sie eine Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen. 

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Lesen Sie mehr: www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-mahnbescheid/


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