Verbraucherinformation wird Pflicht
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[image]Nach dem Dioxinskandal hat der Gesetzgeber einige Änderungen beim Verbraucherinformationsgesetz in Angriff genommen. Nun hat auch der Bundesrat der Neuregelung zugestimmt. Um den Jahreswechsel 2010/2011 wurden Verbraucher durch Dioxine verunsichert, die in Futtermitteln entdeckt worden waren. Nachdem sich das bisherige Verbraucherinformationsgesetz (VIG) als nicht so effizient erwiesen hat wie erwartet, sollen nun neue Vorschriften den Verbraucherschutz in der Futtermittelkette verbessern.
Veröffentlichungspraxis
Eine wesentliche Verbesserung soll eine Veröffentlichungspflicht bei Lebensmittelskandalen bringen. Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, sollen Behörden zu einer Veröffentlichung von Hersteller und Produktname verpflichtet sein. Das war zuvor nicht der Fall. Voraussetzung ist, dass für den Verstoß mindestens ein Bußgeld von 350 Euro zu erwarten ist.
Strafferes Verfahren
Bei dem alten VIG war die lange Verfahrensdauer sicher einer der wesentlichen Gründe, warum die Regelung nur ansatzweise für eine effektive Information der Verbraucher sorgen konnte. Künftig liegt es im Ermessen der Behörden, ob sie auf eine langwierige Anhörung verzichten. Zudem konnten sich Unternehmen auf angebliche Geschäftsgeheimnisse berufen und so eine Information der Öffentlichkeit verschleppen, wenn nicht gar verhindern. Das soll nun nicht mehr in diesem Umfang möglich sein.
Kritik an Neuregelung
Die 350-Euro-Bagatellgrenze wird von Verbraucherschützen kritisiert. Sie bemängeln außerdem, dass - nach wie vor - vor einer Veröffentlichung zwei Laboruntersuchungen ergeben müssen, dass ein Grenzwert überschritten wurde. Schließlich könne die zweite Untersuchung auch im Nachhinein durchgeführt werden. Hier sollte dem Interesse der Verbraucher an einer schnellen Information nach ihrer Ansicht der Vorzug gegeben werden.
Fest steht: Wie effizient die neuen Vorschriften sind, wird sich erst mit der Zeit erweisen. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich im September 2012 in Kraft.
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