Verbraucherschützer zum Dieselskandal: Warum Klagen nach wie vor Sinn machen

  • 4 Minuten Lesezeit

Verbraucherschützer halten Klagen im Dieselskandal nach wie vor für sinnvoll und auch wichtig, trotz teilweise noch unsicherer Rechtslage. Sie treten damit der Meinung einer Sprecherin von ADAC Rechtsschutz Versicherung entgegen, die Ende Januar 2021 in einem Bericht der ARD-Tagesschau von »unnötigen Prozessen« gesprochen hatte. Ihrer Meinung nach würden diese »erhebliche Kosten verursachen« und die Versicherungsbeiträge für RSV-Kunden nach oben treiben. Warum Verbraucherschützer dies anders sehen, lesen Sie in diesem Beitrag. 

Verbraucherschützer: Dieselskandal-Klagen machen nach wie vor Sinn 

Auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist dieser noch lange nicht aufgearbeitet. Zahlreiche geschädigte Dieselfahrer ziehen immer noch vor Gericht, um ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Automobilherstellern geltend zu machen. Die Unternehmen weisen weiterhin jegliche Abgas-Manipulationsvorwürfe zurück, obwohl Dokumente und Gutachten offensichtlich das Gegenteil belegen. Da laut Verbraucherschützern in vielen Bereichen noch eine unklare Rechtslage besteht, sitzen die Hersteller das Thema aus und lassen für Fahrzeugbesitzer in Bezug auf Verjährung und Nutzung wichtige Zeit verstreichen. 

Dieselskandal: Bei Verbrauchern wächst Verdruss 

»Wir stellen fest, dass bei vielen Dieselfahrern der Verdruss wächst, überhaupt noch im Abgasskandal tätig zu werden«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »In den vergangenen Monaten hat es einige aus unserer Sicht verbraucherunfreundliche Urteile des BGH gegeben, nach denen viele Fahrzeugbesitzer das Handtuch geworfen haben und gar nicht mehr aktiv werden wollen. Auch die Hersteller lassen nichts unversucht, um den Kunden zu suggerieren, dass Klagen sich nicht lohnen würden. Für Verbraucher erschwerend hinzu kommen Äußerungen wie die vom ADAC, die bei Dieselfahrern mit Rechtsschutzversicherung Ängste vor erhöhten Kosten schüren, was wir jedoch ganz anders sehen.« 

Müssen Rechtsschutzversicherungen Kosten für Dieselskandal-Klagen übernehmen? 

In besagtem Beitrag auf tagesschau.de vom 26.01.2021 hieß es, dass es im Moment die Rechtsschutzversicherungen seien, die es unmittelbar finanziell zu spüren bekommen, wenn die Rechtslage zum Thema Diesel ungeklärt bleibt. Der Bericht bezog sich auf den jüngsten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Thermofenster. Solange der Bundesgerichtshof nicht abschließend geklärt habe, ob auch der Einsatz von Thermofenstern eine sittenwidrige Schädigung ist und zum Schadensersatz verpflichtet, bleibe es umstritten, ob die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Klage gegen die Hersteller übernehmen müssen, so der Bericht. 

»Unnötige Prozesse« durch unsichere Rechtslage? 

In diesem Zusammenhang hatte Stefanie Geng vom ADAC Rechtsschutz Versicherung gegenüber der ARD gesagt: »Ohne Klärung aller noch anliegenden rechtlichen Fragen, werden weiterhin eine Vielzahl von unnötigen Prozessen geführt, die erhebliche Kosten verursachen. Es liegt auf der Hand, dass dies auch erhebliche negative Auswirkungen auf die künftigen Versicherungsbeiträge in der Rechtsschutzversicherung haben kann.« So sei zu befürchten, dass die zahlreichen Diesel-Klagen sich für Verbraucher am Ende durch steigende Prämien ihrer Rechtsschutzversicherungen bemerkbar machen könnten. 

Verbraucherschützer: Durch Klagen wurden übermächtige Konzerne in die Knie gezwungen 

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff: »Natürlich entstehen den Rechtsschutzversicherungen Kosten durch Dieselklagen. Aber die RSV-Kunden haben ebendiesen Anspruch auf Deckung bei noch unklarer Rechtslage. Die Bezeichnung der Prozesse als unnötig liegt aus unserer Sicht neben der Sache, denn nur aufgrund des aufgebauten Drucks seitens der Verbraucheranwälte – sprich: durch die zahlreichen Klagen – wurde der vermeintlich unbesiegbare Anspruchsgegner, also die Konzerne, in die Knie gezwungen. Die Vergangenheit des Dieselskandals bezüglich des VW-EA189-Motors hat dann auch gezeigt, dass die Gerichte sich haben überzeugen lassen und die Verbraucher die Verfahren gewonnen haben. Wichtig ist hier, dass die Rechtsschutzversicherungen in der Folge ihre Auslagen von der Beklagten aber auch erstattet bekommen haben. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass die Versicherer auf den Kosten der Dieselklagen sitzengeblieben sind.« 

Dieselskandal-Klagen erhöhen den Druck

Je mehr Geschädigte im Dieselskandal klagen, umso höher wird also der Druck auf die Hersteller, endlich für die Abgasschummelei der vergangenen Jahre einzustehen. Die überwiegende Mehrheit der Rechtsschutzversicherer weiß mittlerweile um die Betroffenheit des VW-EA288-Motors im Abgasskandal, dem Nachfolger des EA189. Sie geben dementsprechend auch Deckung für ein Vorgehen gegen VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat. Auch für andere Marken wie Mercedes-Benz, BMW, Fiat oder Volvo sind die Chancen deutlich gestiegen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing übernehmen für Sie gern die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.  

Handeln Sie jetzt!

Lassen Sie sich nicht durch Verzögerungsmanöver oder dem Aussitzen des Dieselskandals durch die Hersteller verunsichern. Nach wie vor bestehen für Dieselfahrer gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Automobilhersteller geltend zu machen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich vertreten. Auf www.diesel-gate.com können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Möglichkeiten. Telefonisch können Sie uns unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff

Beiträge zum Thema