Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Alte Leipziger

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 29. Mai 2017 hat die Verbraucherschutzzentrale für Märkte „Marktwächter“ eine Mitteilung veröffentlicht: Die Standmitteilungen der Alten Leipziger erfüllen nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen. Dem hat auch das Landgericht Frankfurt/Main zugestimmt und sich auf die Seite der Verbraucherschützer gestellt (Az.: 2-06 O 375/16).

Lebensversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden während der Vertragslaufzeit über den Stand der Überschussbeteiligung zu informieren, damit die Kunden die Entwicklung ihrer Versicherungsprodukte bewerten können. Im konkreten Fall hat die Alte Leipziger jedoch sehr vage Prognosen über die Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse in ihrer Standmitteilung gestellt. Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse hat das Unternehmen nicht angegeben. Marktwächter erklärt, dass kein Versicherungsnehmer die Entwicklung seines Versicherungsproduktes ordentlich verfolgen könne. Nach Auffassung von Marktwächter kam der Versicherer seinen gesetzlichen Informationspflichten nicht nach. 

Im September 2016 hat die Verbraucherzentrale bereits die Alte Leipziger abgemahnt. Im darauffolgenden Monat reichte Marktwächter die Klage ein.

Derzeit stehen zahlreiche Lebensversicherer in der Kritik. Wie die Süddeutsche Zeitung am 8. März 2016 berichtet hat, befinden sich zahlreiche Versicherungen in finanziellen Schwierigkeiten. Die niedrigen Zinsen bringen selbst große Versicherungsunternehmen ins Straucheln. Demnach ist es nicht auszuschließen, dass der ein oder andere Anbieter im schlimmsten Fall bald insolvent sein könnte. Bei einer andauernden Niedrigzinsphase könnte es sein, dass die Zinseinnahmen nicht ausreichen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu decken.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher

Versicherungsnehmer sollten anwaltlichen Rat einholen und den Widerspruch oder Widerruf ihrer Lebens- oder Rentenversicherung prüfen lassen. Die Rechtsfolge ist ein Rückabwicklungsanspruch, sodass beide Parteien so gestellt werden, wie wenn das Geschäft nicht abgeschlossen wurde. Demzufolge muss die Versicherung dem Kunden sofort die eingezahlten Beiträge in Gesamthöhe samt Zinsen erstatten, abzüglich der Risikokosten. In der Regel könnte dadurch sogar ein Mehrwert von etwa 30 Prozent erwirtschaftet werden.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf auf unserer Kanzleiwebsite gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema