Verdacht auf Anlagebetrug: WhatsApp-Gruppe „A48 Capital Group Business School"

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Vorsicht bei unautorisierten Auslandsüberweisungen und betrügerischen Finanz-Apps: Betroffene können Erstattungsansprüche gegen ihre Hausbank geltend machen

Die Kanzlei Eser mit Sitz in Stuttgart warnte bereits vor einem aktuellen, strukturiert organisierten Anlagebetrug, der unter Verwendung des renommierten Namens Capital Group über den Messenger-Dienst WhatsApp und die Trading-App „CGGERPRO“ verbreitet wird.

Bereits zahlreiche Betroffene vertreten

Unsere Kanzlei vertritt aktuell bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger und Bankkunden, die Opfer unautorisierter Transaktionen geworden sind. Dabei richtet sich unser Vorgehen insbesondere gegen die kontoführenden Banken, welche trotz eindeutiger Risikolage keine hinreichenden Schutzmechanismen aktiviert haben. 

Weitere Betroffene teilen mit, dass sie durch eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „A48 Capital Group Business School (49/1778869648)”  zur Einzahlung erheblicher Geldbeträge verleitet – über 100.000 EUR wurden sind, unter dem Vorwand von Provisionen und angeblichen Steuerforderungen überwiesen.

Insoweit fungiert als eine Betreuerin einen gewisse Person die sich als „Linda Shtraus“ ausgibt. Diese „Betreuerin“ fordert regelmäßig neue Zahlungen, zuletzt auf ein Konto der sogenannten „Easy Payment Bank“ mit ausländischer IBAN (ESXXXXXX1352). Die versprochenen Auszahlungen des angeblichen Trading-Guthabens blieben aber aus. Stattdessen wurden die Betroffenen weiter gedräng weitere Überweisungen auf ein „neues Steuerkonto“ vorzunehmen.

Typisches Vorgehen organisierter Anlagebetrüger

Das Vorgehen ist in seiner Struktur typisch für organisierte Anlagebetrugsmaschen:

  • Aufbau einer „Betreuungsbeziehung“ über WhatsApp

  • Versprechen hoher Gewinne durch simulierten Börsenhandel

  • Forderung von Nachzahlungen unter Vorwänden wie Provision, Steuer, Auszahlungsgebühren

  • Nutzung echter Firmennamen („Capital Group“) zur Irreführung

  • Verwendung ausländischer Konten mit IBAN, häufig unter dem Deckmantel von Zahlungsdienstleistern

  • Kommunikation ausschließlich über informelle Kanäle ohne nachvollziehbare Impressen

Achtung: Nicht weiter zahlen – Dokumente sichern – Anzeige erstatten

Betroffenen rate ich dringend:

  1. Keine weiteren Zahlungen zu leisten

  2. Den gesamten Kommunikationsverlauf zu sichern (Screenshots, Chatverläufe, E-Mails, Kontoauszüge)

  3. Unverzüglich Strafanzeige bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten

  4. Einen  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Prüfung der Rückholungsmöglichkeiten zu beauftragen (insbesondere bei Zahlungen im SEPA-Raum)

Oft bestehen auch Rückforderungsansprüche gegen die kontoführende Bank, wenn diese ihrer Informations-, Kontroll- oder Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Eine prüfende Ersteinschätzung kann Ihnen zeigen, ob und in welcher Form ein Vorgehen erfolgversprechend ist.

Erste kostenfreie Einschätzung möglich

Ich biete Betroffenen eine erste kostenfreie rechtliche Einschätzung an. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich Anleger bundesweit bei der Rückforderung verlorener Gelder, der Abwehr weiterer Forderungen und der Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen.

Lassen Sie sich nicht entmutigen, sondern handeln Sie zeitnah! Eine juristische Prüfung Ihrer Ansprüche ist dringend angeraten.

Unverbindliche Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ESER

Kontakt für Rückfragen:
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
www.eser-law.de | info@eser-law.de
Telefon: +49 (0)711 217 235-0

Foto(s): RA Eser

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