Verdachtsfälle auf Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen

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Die "Corona-Krise" hat viele Gewerbetreibende, Unternehmen und Freiberufler wirtschaftlich schwer getroffen. Umsätze blieben mit einem Schlag aus. Laufende Kosten sind und waren aber weiterhin zu zahlen. Für viele geht es um nicht weniger als das wirtschaftliche Überleben. 

Die Politik erließ eine Reihe von Sofortmaßnahmen, die die wirtschaftliche Krise abfedern sollte. Hierzu zählte insbesondere auch die sogenannte "Corona-Soforthilfe". Tausende haben entsprechende Anträge gestellt.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen teilte auf eine Anfrage der Bild-Zeitung mit, dass gegenwärtig etwa 5.000 Meldungen im Zusammenhang mit der "Corona-Soforthilfe" eingegangen sind, davon etwa 4.100 bezüglich Verdachtsfällen bezüglich des unberechtigten Bezugs von Soforthilfen. Wie viele Verdachtsfälle noch hinzukommen werden, lässt sich gegenwärtig nicht sagen. Hier dürften auch noch weitere Fragen auftauchen, wie etwa die spätere Rückzahlung zu viel erhaltener Subventionen. 

Im Ergebnis werden diese Fälle die Staatsanwaltschaften noch lange beschäftigen. Sollten Sie von einem Verdachtsfall betroffen sein, ist unsere erste Empfehlung: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Einmal getätigte Aussagen lassen sich kaum noch aus der Welt schaffen. Ferner empfehlen wir aufgrund der möglichen Auswirkungen einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung auch auf andere Rechtsbereiche (insbesondere Gewerberecht) eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Gerne stehen wir Ihnen wir für ein Gespräch zur Verfügung.



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