Verein Wirtschaft im Wettbewerb mahnt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab

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Abmahnung des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb mahnt aktuell Verkäufer von Produkten auf Amazon ab. Der von einer aktuellen Abmahnung des Vereins Betroffene soll eines seiner Produkte mit dem Hinweis „TÜV geprüft“ beworben haben. Hierbei wird angesprochen, dass es nur erlaubt sei, solche Auszeichnungen bzw. Tests zu verwenden, wenn diese auch der Wahrheit entsprächen. Zudem müsse angegeben werden, was Gegenstand der Prüfung war (z. B. als Fundstelle mit weiteren Informationen). Dies soll der Betroffene nicht angegeben haben. Der Verein sieht hierin also einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Rechtsverfolgungskosten, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe und der Abmahnkosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.


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