Vererben in Kanada – andere Länder, andere Sitten

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Vorrauschauende Nachlassplanung nach kanadischem Recht

So bleibt das Erbe in der Familie

Wenn Eltern den eigenen Kindern etwas vererben wollen, möchten sie auch Gewissheit darüber haben, dass das Erbe in der Familie bleibt und nicht etwa, wie im Falle einer Scheidung, der Ehepartner davon profitieren könnte. Wie kann der Nachlass vorausschauend geregelt werden?

Das Family Law Act

Das „Family Law Act“ in Ontario ist die maßgebliche Gesetzgebung bei Scheidungen in der bevölkerungsreichsten Provinz Kanadas. Im Allgemeinen unterscheidet das Gesetz zwischen dem Vermögen, das aus einem Erbe kommt und dem gemeinsamen „Vermögen des Ehepaares“. Doch wie immer gibt es auch hier Ausnahmen, die man kennen sollte, damit auch alles wie geplant läuft.

Das sollte nach kanadischem Recht vermieden werden

Ehepaare haben Anspruch auf eine gleiche Aufteilung ihres gemeinsamen Vermögens abzüglich etwaiger Ausnahmen. Zu den Vermögenswerten zählen in der Regel das Haus und andere Immobilien, finanzielle Vermögenswerte oder Ersparnisse, Fahrzeuge, persönliches Eigentum einschließlich Kunst und Schmuck. Ausnahmen können für in die Ehe eingebrachte Güter gelten. Wenn das Erbe der Eltern bereits dazu verwendet wurde, um z.B. die Hypothek auf das gemeinsame Haus zurückzuzahlen, das beiden Ehepartnern gehört, dann ist es Teil des gemeinsamen Vermögens. Bei einer Scheidung hat der Ehepartner durchaus einen Anspruch darauf. 

Wichtige Regeln und Informationen:

  • Geerbtes Vermögen nachvollziehbar trennen und nicht in gemeinsamen Ehetopf werfen.
  • Im Falle einer Scheidung, müssen die Gerichte die „Spur des Erbes“ lückenlos nachvollziehen können. Das fängt beim Testament der Eltern an, dass den Nachlass eindeutig regeln sollte. Vieles hängt davon ab, wie das Erbe verwendet wird, wie es übertragen wird, was während der damit Ehe passiert und was die Gerichte und das Family Law Act dazu zu sagen haben.

Die beste Option zu vererben:

Planen sie vorab ihre Nachlassregelung gewissenhaft.                                                                         Besprechen sie den Nachlass mit den Erben. So gehen sie sicher, dass alle Beteiligten verstehen, was mit dem Nachlass geschehen soll.

Hier kann ein Anwalt, der sich mit kanadischen Erbrecht und Nachlassverwaltungen auskennt, sie am sichersten und besten unterstützen.

Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob Associates, ist eine der erfahrensten und renommiertesten Expertinnen für deutsch-kanadisches Recht. Sie hat eine dreifache Anwaltszulassung in Deutschland, Kanada, England & Wales. Die Rechtsanwältin agiert in Deutschland und Kanada, sei es in Wirtschaftsrechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland, wie in privaten Rechtsbereichen, z.B. kanadisches Immobilienrecht.

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Foto(s): aaron-burden-y02jEX_B0O0-unsplash

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