Verhaltensbedingte Kündigung wegen Krankheit: Diese arbeitsvertraglichen Pflichten sollten Arbeitnehmer beachten

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Arbeitnehmer sind nicht, weil sie als arbeitsunfähig erkrankt gelten, automatisch vor Kündigungen geschützt. Sie müssen auch bei Krankheit bestimmten Pflichten ihrem Arbeitgeber gegenüber nachkommen. Andernfalls kann eine verhaltensbedingte Kündigung drohen.

Im Zusammenhang mit einer Krankheit werden im Arbeitsrecht in der Regel personenbedingte Kündigungen ausgesprochen. Doch das ist nicht immer so: Es gibt auch Umstände, die eine verhaltensbedingte Kündigung trotz einer Krankheit beziehungsweise einer Pflichtverletzung, die mit der Arbeitsunfähigkeit zu tun hat, rechtfertigen.

Verspätete oder Versäumte Anzeige- und Nachweispflicht

Sobald ein Arbeitnehmer merkt, dass er krank und nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen, muss er dies seinem Arbeitgeber etwa telefonisch oder per E-Mail unverzüglich mitteilen (lassen) – möglichst vor Arbeitszeitbeginn. Und um seiner Nachweispflicht nachzukommen, muss der erkrankte Arbeitnehmer alsbald eine ärztliche (!) Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer seiner Erkrankung einholen. Wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber sein muss, ist unterschiedlich. Einige Arbeitgeber verlangen sie bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, anderen reicht der vierte Tag aus.

Hält sich der Arbeitnehmer nicht an diese Pflichten, ist bei wiederholt unterlassener oder verspäteter Krankmeldung nach einer Abmahnung eine ordentliche wie außerordentliche Kündigung durchaus möglich. Auch wenn ein Arbeitnehmer sich selbst beurlaubt, weil er etwa Angst vor einer Corona-Infektion hat, verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten und muss zumindest mit einer Abmahnung durch seinen Arbeitgeber rechnen.  

Missachtung der Pflicht zum heilungsfördernden Verhalten 

Ein erkrankter Arbeitnehmer darf nichts tun, was seine Heilung hinauszögert, damit seine möglichst baldige Rückkehr an den Arbeitsplatz garantiert ist. Wurde dem erkrankten Arbeitnehmer etwa Bettruhe durch einen Arzt verordnet, sollte er auf Ausflüge in den Freizeitpark, nächtliche Diskobesuche oder gar eine Fahrt in den Skiurlaub verzichten. Was als Verstoß gegen die Heilungsförderpflicht zu werten ist, hängt stets von der jeweiligen Erkrankung des Arbeitnehmers ab. Was dem einen gut tut, kann bei einem anderen der Heilung entgegenstehen.

Verstößt ein Arbeitnehmer schwer gegen die Heilförderungspflicht, ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich. Im Allgemeinen ist auch unerheblich, ob das pflichtverletzende Verhalten tatsächlich zur Verzögerung der Heilung geführt hat.

Verletzung der arbeitnehmerseitigen Rückmeldepflicht 

Ist der Arbeitnehmer wieder gesund beziehungsweise arbeitsfähig, muss er sich beim Arbeitgeber zurückmelden und diesem mitteilen, wann beziehungsweise, dass er seine Arbeit wieder aufnimmt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer zur Arbeitsaufnahme aufzufordern, wenn die auf dem Attest bescheinigte Dauer der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen ist. Auch muss der Arbeitgeber nicht mit dem Arbeitnehmer Kontakt aufnehmen und erfragen, wann er wieder arbeiten kann.  

Kommt es bei der Arbeitsaufnahme zu einer langfristigen Verzögerung, weil der Arbeitnehmer versäumt hat, sich beim Arbeitgeber zurückzumelden, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit

Täuscht ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vor oder hat er sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschlichen, um seine Freizeit bei Entgeltfortzahlung genießen zu können, ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber sehr wahrscheinlich. Allerdings muss der Arbeitgeber hier zunächst die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.

Zweifel darüber, ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist, könnten dem Arbeitgeber kommen, wenn der Name auf dem Attest nicht mit dem des Arbeitnehmers übereinstimmt. Oder wenn er erfährt, dass sein erkrankter Arbeitnehmer einer anderen Tätigkeit in gleichem Umfang nachgeht. Auch wenn die Bescheinigung ohne vorherige ärztliche Untersuchung oder mehr als drei Tage rückwirkend ausgestellt wurde, kann ihre Beweiskraft erschüttert sein. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer kündigt und am selben Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht, die in der Dauer der Kündigungsfrist entspricht.

Auch andersherum kann das Nichtanzeigen einer Infektionskrankheit zu einer Abmahnung und letztendlich zu einer Kündigung führen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein wissentlich mit Corona infizierter Arbeitnehmer dennoch zur Arbeit erscheint und so Arbeitskollegen und Kunden gefährdet.

Ankündigung von Arbeitsunfähigkeit

Auch wenn ein Arbeitnehmer etwa aus Wut darüber, dass er einen Urlaub oder eine Freistellung nicht gewährt bekommen hat, ankündigt, arbeitsunfähig zu erkranken, ist die Beweiskraft seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Zudem begeht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber eine strafbare Nötigung, da er ihm das Fehlen seiner Arbeitskraft in Aussicht stellt, um ihn dazu zu bewegen, ihm den Urlaub oder die Freistellung zu gewähren. In solchen Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der Regel fristlos kündigen – selbst, wenn der Arbeitnehmer dann plötzlich tatsächlich erkrankt.

Ungerechtfertigt gekündigt? – Das können Sie jetzt tun

Wenn Ihnen gekündigt wurde und Sie Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung hegen, haben Sie nach Erhalt des Kündigungsschreibens drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Halten Sie die Klagefrist nicht ein, gilt die Kündigung in der Regel als von Anfang an wirksam. Nur in Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Klagefrist gewährt werden.

Um gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorzugehen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. Die Kanzlei VON RUEDEN bietet Arbeitnehmern einen kostenlosen und unverbindlichen Kündigungs-Check sowie eine kostenfreie Ersteinschätzung. Die VON RUEDEN-Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei Ihrer Kündigungsschutzklage und helfen Ihnen, Ihre Arbeitnehmerrechte durchzusetzen.  

Foto(s): Pexels

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