Verkehrskontrolle – Wie verhalte ich mich richtig?

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Die Gefahr in eine polizeiliche Verkehrskontrolle zu geraten, besteht grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit. Allerdings erhöht sich die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden erheblich am Wochenende und ganz spezifisch in der Vorweihnachts- und Karnevalszeit.

Für die meisten Bürger ist der Erstkontakt mit Polizeibeamten eine nervenaufreibende Angelegenheit, die meist dazu führt, dass gegenüber den Beamten unbedachte Äußerungen getätigt werden und der Durchführung von entsprechenden Tests unverzüglich zugestimmt wird. Dieses Verhalten führt in der Regel aber leider dazu, dass Sie sich selbst zum Beweismittel für die Behörden machen und damit die spätere Verteidigung in einem potenziellen Bußgeld- oder Strafverfahren von Anfang an äußerst schwierig gestalten.

Damit Sie es in Zukunft besser wissen und sich in einer Verkehrskontrolle richtig verhalten, gebe ich Ihnen nachfolgend die entsprechenden Verhaltensweisen an die Hand:

1. Ruhe bewahren

Wie immer gilt die Devise – Ruhe bewahren. Folgen Sie den Beamten zum Anhaltepunkt. Stellen Sie dann den Motor und das Radio ab.

2. Führerschein, Fahrzeugschein, ggf. Personalausweis

Händigen Sie den Beamten auf Nachfrage den Führerschein und Fahrzeugschein kommentarlos aus. Sie sind verpflichtet Angaben zu Ihren Personalien zu machen, ggf. können Sie dazu auch Ihren Personalausweis überreichen.

Wichtig: Die Beamten müssen sich Ihnen gegenüber nur ausweisen, wenn sie in zivil unterwegs sind.

3. Keine Angaben zum Vorwurf – Schweigen ist Gold

Tun Sie sich selbst und Ihrem Verteidiger den Gefallen und machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich auch nicht von den Beamten in scheinbar harmlose Gespräche verwickeln. Die Beamten sind von Beruf Ermittler und wollen mit Ihnen in dieser Situation kein ruhiges Pläuschchen am Straßenrand halten. Diese Gespräche, die die Beamten gerne als "informatorische Befragung" bezeichnen, werden sehr schnell zu förmlichen Vernehmungen, ohne dass Sie dies bemerken. In der täglichen Praxis kommt es auch nicht allzu selten vor, dass die Beamten bei dem fließenden Übergang zur Vernehmung die nunmehr erforderliche Belehrung für Sie als Beschuldigten weglassen oder vergessen. In diesem Zusammenhang sind die beliebtesten Fragen der Beamten:

 „Wissen Sie, warum wir Sie anhalten?“

 „Haben Sie Alkohol oder Drogen zu sich genommen?“

Antworten Sie auf diese Fragen nicht! Die Beantwortung dieser Fragen kann Ihnen nur schaden, denn die Beamten protokollieren alles, was Sie von Ihnen an Informationen erhalten und verwenden es im Zweifel anschließend gegen Sie.

Insofern müssen Sie bei Kontakt mit den Beamten ausnahmslos von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

4. Verweigern Sie die Durchführung sämtlicher Tests

Stimmen Sie der Durchführung der einschlägigen Tests der Beamten niemals zu. Diese Tests sind freiwillig und sie sind nicht verpflichtet an Ihrer eigenen Strafverfolgung mitzuwirken. Sie müssen weder einem Atemalkohol- noch einem Drogenschnelltest zustimmen und sollten dies grundsätzlich auch niemals tun. Ausnahmsweise können Sie der Durchführung eines solchen Tests zustimmen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie in der letzten Zeit weder Alkohol noch Drogen zu sich genommen haben. Gerade bei Drogen ist dabei aber die lange und teilweise unberechenbare Nachweisbarkeit in Ihrem Blut zu berücksichtigen! Machen Sie bei Verdacht von Drogeneinfluss niemals Angaben zu Ihrem bisherigen Konsumverhalten!

Der Test der Pupillenlicht-Reaktion sowie der sogenannte "Torkeltest" sind ebenfalls freiwillig. Stimmen Sie auch diesen niemals zu! Denn all diese Tests dienen niemals Ihrer Entlastung, sondern einzig und allein dazu, den Verdacht der Beamten zu erhärten.

5. Überprüfung des Fahrzeugs

Die Beamten dürfen die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs überprüfen. Hierbei dürfen Sie die äußere Beschaffenheit des Fahrzeugs kontrollieren. Die Beamten dürfen Sie auffordern, den Verbandskasten und das Warndreieck vorzuzeigen.

Hingegen dürfen die Beamten nicht einfach Ihr Fahrzeug durchsuchen oder sich Zutritt zu dem Innenraum, inklusive Kofferraum, verschaffen. Hierfür ist nämlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich.

Sollten Sie in Zukunft in eine Verkehrskontrolle geraten, bleiben Sie bitte gelassen, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und rufen Sie mich unter meiner 24h-Notrufnummer an. 


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