Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Der Bußgeldbescheid

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Wenn Sie als Betroffener im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begehen, indem Sie z. B. während der Fahrt telefonieren, über eine rote Ampel oder zu schnell fahren, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhalten oder schlichtweg unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss das Fahrzeug steuern, dann wird Ihnen die Behörde nach dem Anhörungsbogen irgendwann zeitnah einen Bußgeldbescheid zustellen.

Als Betroffener fragt man sich dann: Was kann ich machen und lohnt es sich überhaupt, etwas gegen den Bußgeldbescheid zu unternehmen?

Grundsätzlich gilt die Devise, dass man nicht jeden Bußgeldbescheid anstandslos hinnehmen sollte, insbesondere, wenn Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen. Denn unsere Erfahrungen aus der täglichen Praxis zeigen, dass viele Bußgeldbescheide der Behörden fehlerhaft und damit angreifbar sind. Insofern gelten folgende Grundregeln für den richtigen Umgang mit einem Ihnen zugestellten Bußgeldbescheid:

1. Frist beachten

Der Bußgeldbescheid wird Ihnen in einem gelben Briefumschlag zugestellt. Diesen müssen Sie unbedingt aufbewahren, denn auf dem Umschlag wird das Datum der förmlichen Zustellung vermerkt. Dieses Datum ist maßgeblich für den Beginn der zweiwöchigen Einspruchsfrist. Im Laufe dieser Frist muss der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der Behörde eingelegt werden, ansonsten erwächst der Bußgeldbescheid in Rechtskraft, sodass dann ein Vorgehen gegen den Bescheid grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

2. Einspruch und Akteneinsicht

Sobald Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen und diesem den zugrunde liegenden Sachverhalt schildern. Bringen Sie diesem dazu den Bußgeldbescheid und den gelben Zustellungsumschlag mit.

In der Regel kann bereits im ersten Beratungsgespräch eingeschätzt werden, ob und welche Erfolgsaussichten potenziell bestehen. Für eine abschließende Einschätzung ist es im Anschluss allerdings erforderlich, dass der Rechtsanwalt für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt und gleichzeitig Akteneinsicht beantragt. Hierdurch findet der Rechtsanwalt heraus, welche Beweismittel die Behörde gegen Sie in der Hand hat. Erst zu diesem Zeitpunkt kann beurteilt werden, ob der erlassene Bußgeldbescheid rechtmäßig ist und inwieweit ein Vorgehen gegen diesen erfolgsversprechend sein kann.

Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt worden sein, melden Sie sich unverzüglich bei mir. Ich überprüfe im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs die generellen Erfolgsaussichten und gehe gemeinsam mit Ihnen gegen den Bußgeldbescheid vor.


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