Verkehrsrecht in Ronnenberg: VW-Abgasskandal, Minderung des Kaufpreises

  • 1 Minuten Lesezeit

Es muss nicht immer die harte Lösung sein

Das Landgericht Bochum hatte festgestellt, dass die von VW eingesetzte „Schummelsoftware“ nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Angesichts des Verhältnisses vom Kaufpreis des PKW und der Kosten von ca. 100 Euro für das vom Kraftfahrtbundesamt genehmigte Update der Software, durch welches die Manipulation abgestellt wird, soll kein erheblicher Mangel vorliegen.

Minderung des Kaufpreises möglich

Bei der Argumentation des Landgerichtes Bochum wird nicht berücksichtigt, dass durch die Manipulation Folgeschäden möglich sind. Dies betrifft vor allem einen Mehrverbrauch und eine Minderleistung sowie einen Minderwert der Fahrzeuge. Ein betroffener PKW wird nur mit erheblichem Verlust weiterverkauft werden können. Auch der Gebrauchtwagenhändler wird einen Schaden haben, die vor dem Skandal kalkulierten Restwerte für die PKW werden nicht mehr erzielbar sein. Ein möglicher Käufer eines betroffenen PKW muss auf den Mangel hingewiesen werden.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berechtigt eine Wertminderung von 1 % zur entsprechenden Minderung des Kaufpreises und damit auch wieder zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Sicher ist jedenfalls, dass hier trotz einer ersten negativen Entscheidungen noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde.

Gerold & Partner Rechtsanwälte, vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online auf unserer Homepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Gerold und Partner - Rechtsanwälte und Notar

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten