Verkehrsstrafrecht: Tipps und Tricks

  • 12 Minuten Lesezeit

Top 50 Fragen zum Verkehrsstrafrecht:

Trunkenheit im Straßenverkehr, §§ 315 c, 316 StGB

Was bedeuten die einzelnen Promillegrenzen? Ab wann werde ich bestraft?

Ab 0,3 ‰

Sie können wegen „relativer Fahruntüchtigkeit" belangt werden, wenn Sie alkoholbedingte Fahrfehler (Ausfallerscheinungen) haben.

Ab 0,5 ‰

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit i.S.v. § 24a StVG. Diese ist nicht abhängig von einem Fahrfehler

Ab 1,1 ‰

Sie sind als Kraftfahrer unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig, also absolut fahruntüchtig. Es kommt also nicht mehr auf Ausfallereinungen an.

Ab 1,7 ‰

Sie sind als Radfahrer unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig, also absolut fahruntüchtig. Es kommt also nicht mehr auf Ausfallereinungen an.

Ab 2,0 ‰

Das Gericht prüft, ob einer erhebliche verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.

Ab 3,0 ‰

Das Gericht nimmt grundsätzlich eine Schuldunfähigkeit des Täter an.

Wie werde ich bei Trunkenheit im Straßenverkehr bestraft?

Als Ersttäter müssen Sie mit einer Geldstrafe ab 40 Tagessätzen und einer Führerscheinsperrfrist ab 6 Monaten rechnen.

Als Zweittäter wird unterschieden, in welcher Frist Sie wieder rückfällig geworden sind. Stellen Sie sich dabei darauf ein, dass Sie eine massive Geldstrafe ab 70 Tagessätzen bzw. sogar eine Bewährungsstrafe bekommen können. Der Führerschein wird etwa für 18 Monate eingezogen.

Als Dritttäter ist wieder die Rückfallfrist maßgeblich. Rechnen Sie nunmehr im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe, welche in der Regel nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Führerschein kann für Jahre - im Ernstfall auch lebenslang - eingezogen werden.

Diese Aussagen stellen nur ganz grobe Richtwerte dar. Genaue Prognosen können nur in einer anwaltlichen Beratung festgestellt werden. Strafzumessungskriterien wie - Vorsatz, Fahrlässigkeit, Tatzeitpunkt, BAK - können strafschärfend oder strafmildernd auf die Strafhöhe wirken. Lassen Sie sich einen Termin zu einer umfassenden Beratung für Ihren Fall geben, denn es geht immerhin um Ihre Zukunft auf vier Rädern.

Ich dachte, dass ich bei Fahrtantritt noch fahrtauglich bin. Was bedeutet das für meine Bestrafung?

Nur jede 600. Trunkenheitsfahrt wird letztendlich entdeckt. Sie können sich vorsätzlich oder fahrlässig betrunken ans Steuer setzen.

Vorsätzlich bedeutet, dass Sie davon ausgegangen sind, dass Sie nicht mehr in der Lage sein würden, ein Fahrzeug zu führen.

Fahrlässig handeln Sie dann, wenn Sie - wenn auch pflichtwidrig - davon ausgegangen sind, dass Sie das Fahrzeug noch sicher führen könnten.

Im Ergebnis wird die fahrlässige Tatbegehung selbstverständlich milder bestraft. Zudem ist anzumerken, dass Verkehrsrechtsschutzversicherungen in der Regel die Anwaltskosten bei einer fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr übernehmen. Lassen sie sich diesbezüglich von mir beraten.

Darf ich ein Kraftfahrzeug führen, wenn mein Führerschein beschlagnahmt bzw. vorläufig eingezogen wurde?

Nein, Sie dürfen kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen.

Mein Führerschein wurde beschlagnahmt. Wie bekomme ich Ihn zurück?

Bei einer Trunkenheitsfahrt beschlagnahmt die Polizei regelmäßig Ihren Führerschein am Tatort bzw. auf der Wache.

Als Verteidiger würde ich einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zum zuständigen Amtsgericht stellen, wenn dieses Erfolg versprechend erscheint. Die Beschlagnahmung könnte nämlich rechtswidrig sein mit der Folge, dass Sie Ihren Führerschein zurückerhalten. Dieses sollte in einer anwaltlichen Beratung im Einzelnen geklärt werden.

Mein Führerschein wurde vorläufig eingezogen. Wie bekomme ich ihn zurück?

Der Beschlagnahmung des Führerscheins durch die Polizei folgt meist die vorläufige Einziehung durch das Amtsgericht einige Zeit nach der Trunkenheitsfahrt. Es besteht danach die Wahrscheinlichkeit, dass in einem späteren Strafverfahren die endgültige Entziehung angeordnet werden wird.

Die Entscheidung des Gerichts kann mittels einer Beschwerde überprüft werden. Wenn die Beschwerde erfolgreich ist, dann erhalten Sie den vorläufig eingezogenen Führerschein zurück. Diese Möglichkeit wird in einer anwaltlichen Beratung überprüft.

Was bedeutet relative und absolute Fahruntüchtigkeit?

Ab 1,1 ‰ sind Sie unwiderlegt (absolut) Fahruntüchtig. Folglich werden Sie Ihren Führerschein in der Regel abgeben müssen.

Bei einer Alkoholisierung von 0,3 - 1,1 ‰ gelten Sie dann als relativ Fahruntüchtig, wenn Sie zusätzlich so genannte „Ausfallerscheinungen" haben. Diese liegen z.B. regelmäßig dann vor, wenn Sie Schlangenlinien fahren oder einen Unfall bauen. Folglich kann auch hier Ihr Führerschein in Gefahr sein.

Sollten Ihnen jedoch keine Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können, dann werden Sie zwar einer strafrechtlichen Sanktionierung (Freispruch bzw. Einstellung) entgehen, aber müssen sich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten (ab 0,5 ‰). Rechnen Sie dann damit, dass Sie eine Geldbuße bis 1500 Euro, 4 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bis 3 Monate bekommen.

Dieses komplexe Thema kann jedoch nur umfassend in einer anwaltlichen Beratung erörtert werden. Jeder Fall kann sehr verschieden sein und kann hier nicht ausschöpfend thematisiert werden.

Bei mir wurden mehr als 1,6 festgestellt. Was bedeutet das für meine Zukunft?

Die Wiedererteilung eines Führerscheins wird an das Bestehen einer MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) gebunden. Dies bedeutet Kosten und sehr viel Nerven für Ihre Person. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, denn die Durchfallquoten von MPUs sind nicht gerade gering und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht immer selbstverständlich.

Bei mir wurde ein BAK von mehr als 2,0 festgestellt. Bin ich schuldunfähig?

Aufbauend auf medizinischer Erkenntnis ist für die Rechtsprechung die Blutalkoholkonzentration (BAK) des Täters zur Tatzeit von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Schuldfähigkeit.

Eine krankhaft seelische Störung im Sinne einer Intoxikationspsychose kann ab 2,0 ‰ (BAK) angenommen werden, ab 3,0 ‰ (BAK) wird in der Regel Schuldunfähigkeit angenommen, wobei es zur Feststellung der Schuldfähigkeit neben der BAK auf eine Gesamtschau des Verhaltens des Täters vor, während und nach der Tat ankommt.

Das Gericht prüft bei einer Alkoholisierung ab 2 ‰, ob einer erheblich verminderte Schuldunfähigkeit oder sogar Schuldunfähigkeit vorliegt.

Sollte eine solche angenommen werden, dann werden Sie zwar nicht wegen einer Trunkenheitsfahrt bestraft werden können, aber Sie werden sich wegen Vollrauschs verantworten müssen. Auch bei einem Vollrausch müssen Sie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

MPU: Welche Bücher zu diesem Thema kann Rechtsanwalt Louis dem Betroffenen empfehlen?

Der Testknacker bei Führerscheinverlust (Goldmann Verlag) v. Rieh & Wagenpfeil

Mein Führerschein ist weg - Was nun? (Werner Verlag) v. Kürti

Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren wegen Alkohol im Straßenverkehr?

Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, welche der Betroffene fällt. Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich in der Regel selber. Sie spielen ja auch nicht selber bei sich Zahnarzt.

Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für ihren Prozess geschaffen wird. Strafprozesse werden heute oft außerhalb vom Gerichtsaal geklärt. Absprachen gehören zum Alltag.

Der Grund hierfür ist recht simpel zu erklären. Die Staatsanwaltschaften sind dermaßen überlastet, dass Sie froh sind, wenn Ihnen ein Verteidiger ein vernünftiges Angebot macht. Sie können somit die Akte schließen und sich den nächsten widmen. So einfach kann das sein. Der Strafprozess wird zum Geben und Nehmen.

Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse den Kontakt zu dem Verteidiger früh auf, um Ihre Chancen zu wahren. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät" ist oder selber schon „rumgedoktert" wurde.

Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darf dies. Ziehen Sie nicht in den Kampf, ohne zu wissen, was Sie erwartet.

Der Angeklagte, welcher selbstverständlich nervös ist, verliert regelmäßig in Verhören und bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren, was im Ergebnis immer nachteilig ist. Der Verteidiger wahrt, da er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand zum Verfahren, um Sie optimal verteidigen zu können.

Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen sie schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten". Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden". Warum auch nicht, denn Sie wissen ja nicht, was mit Ihnen passiert. Es besteht keine Waffengleichheit.

Der Verteidiger, welcher meist die Richter und Staatsanwälte kennt, kann schon im Vorfeld oder während der Verhandlung einen „Deal" im Sinne des Angeklagten aushandeln. Telefonate zwischen Verteidigern und Staatsanwälten gehören zum Alltag und lösen Ihre Probleme.

Auf der Hand liegt, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.

Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen.

Sollten sie dennoch verurteilt werden, dann kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln umfassend aufklären.

Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 c StGB

Wann begehe ich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

Wenn Sie die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigen, dass Sie

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstören, beschädigen oder beseitigen.

2. Hindernisse bereiten

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornehmen

und dadurch

1. Leib oder Leben eines anderen Menschen / oder

2. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden.

Wie kann ich für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden?

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wenn die Gefahr fahrlässig verursacht wurde, dann wird die Tat jedoch „nur" mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wer den vorbenannten Fällen fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht (also eine doppelte Fahrlässigkeit) verursacht, dann wird die Tat „nur" mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

Wann erhöht sich der Strafrahmen drastisch und stellt ein Verbrechen dar?

Wenn der Täter in der Absicht den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begeht

1. einen Unglücksfall herbeizuführen / oder

2. eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken / oder

3. durch die Tat eine schwere Gesundheitsbeschädigung eines anderen Menschen oder

eine Gesundheitsbeschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe und stellt somit ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches dar.

Nur in minder schweren Fällen wird auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre erkannt.

Welche Fälle von „Zerstören, beschädigen und beseitigen" von Anlagen bzw. Fahrzeugen werden unter Strafe gestellt?

Anlage: Verkehrsschilder, Verkehrszeichen Leitplanken, Brücken und Straßen

Fahrzeuge: sämtliche im öffentlichen Straßenverkehr vorkommende Beförderungsmittel

Beschädigung: durch Wurf mit einem Stein, Rammen

Wann wird ein „Hindernis bereitet"?

Hindernisse werden durch Straßensperren, Spannen eines Drahtes, Vieh auf eine Autobahn treiben, scharfes Abbremsen mit Vorsatz, dass der Hintermann auffährt, verursacht.

Was ist ein „ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff"?

Geben falscher Signale und Zeichen (als verkehrsfremder Außeneingriff)

Beifahrer greift in das Steuer, um einen Unfall zu produzieren.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Wann mache ich mich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar?

Wenn ich gegen die Fahrerlaubnispflicht verstoße (§ 2 StVG)

Wenn ich ein Kfz trotz Fahrverbots führe (§ 44 StGB, 25 StVG)

Wenn ich trotz vorläufigen Entzugs der Fahrerlaubnis ein Kfz führe (§ 111a StPO)

Wenn ich trotz Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins ein Kfz führe

Anordnen oder Zulassen der Führung eines Kfz in den o.g. Fällen durch den Halter.

Muss ich das Fahren ohne Führerschein Vorsätzlich begangen haben?

Die Tat kann ich vorsätzlich oder fahrlässig begehen.

Wie kann ich für das Delikt bestraft werden?

Mit Geldstrafe, Freiheitsstrafe und natürlich den weiteren Verlust Ihres Führerscheins.

Warum sollte ich einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung meiner Rechte Beauftragen?

Ganz ehrlich? Wer will schon auf seinen Führerschein verzichten? Der Strafverteidiger kann erfolgreich darauf Einfluss nehmen, dass Sie diesen schneller wieder erhalten. Des Weiteren gibt es keinen Katalog, welcher die Strafhöhe (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe) bestimmt. Hier kann der Verteidiger auf eine milde Strafe hinwirken.

Ich werde Sie zunächst beraten und dann die Ermittlungsakte einholen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

Wann mache ich mich wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) strafbar)?

Jeder, dessen Verhalten - in welcher Form auch immer - zu einem Unfall beigetragen haben könnte, ist verpflichtet, nach einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden an der Unfallstelle zu warten, um insbesondere dem Geschädigten, die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen.

Wer kann sich einer Unfallflucht strafbar machen?

Jedes motorisierte Fahrzeug, Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater, Skater und Beifahrer. In jedem Fall sollten Sie die Wartepflicht erfüllen, da die bloße Möglichkeit, dass Ihr Verhalten zum Unfall beigetragen hat, ausreicht, um diese zu begründen.

Wie verhindere ich jegliche Missverständnisse, wenn ein Unfall vorliegt?

Waren Sie mindesten 30 Minuten (bei erheblichen Schäden bis 90 Minuten) am Unfallort, wenn der Fahrer nicht zugegen ist. Sollte nach Ablauf dieser Zeit noch niemand zum Fahrzeug zurückkehren, dann rufen Sie die Polizei an und melden den Schaden. Ein Zettel bzw. Visitenkarte am Fahrzeug reicht in keinem Fall aus.

In jedem Fall können und sollten Sie Ihren Rechtsanwalt mittels Handy von der Unfallstelle anrufen. Dies verhindert spätere Probleme.

Ich habe eine Unfallflucht begangen und bereue dies unmittelbar danach. Was nun?

Konsultieren Sie umgehen einen Rechtsanwalt. Sie erreichen mich über mein Notfalltelefon - 0176/24738167 zur Tag- und Nachtzeit.

Das Gesetz baut Ihnen in diesem Fall eine „goldene Brücke". Sie können bei einer nachträglichen Meldung der Unfallflucht binnen 24h in den Genuss kommen, dass die Strafe durch das Gericht gemildert oder sogar erlassen wird. Sie erhalten jedoch auch dann 7 Punkte im Verkehrszentralregister für das Vergehen.

Die tätige Reue wird jedoch nur dann honoriert, wenn

der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat,

keine Person verletzt wurde,

ein Sachschaden von circa 1000 Euro nicht überschritten wurde,

Sie als Täter nicht schon bei der Polizei feststehen.

Warum sollte ich unbedingt einen Strafverteidiger bei einer Unfallflucht konsultieren?

Der Rechtsanwalt kann schon im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Schaden sehr gering ist.

Weiterhin kann der Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen. Ohne Aktenkenntnis ist eine optimale Verteidigung vor Gericht fast unmöglich.

Der Rechtsanwalt kann gegebenenfalls ein Gutachten für Sie einholen lassen. Das Gutachten klärt dann, ob Sie den Schaden verursacht haben oder die Verursachung bemerkt haben.

Die Unfallflucht wird regelmäßig unverhältnismäßig hart von den Gerichten bestraft. Bei einer unentdeckten Unfallflucht bleibt nämlich der Geschädigte oft auf seinem Schaden sitzen. Eine gute Strafverteidigung ist demnach von hoher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Lassen Sie diesbezüglich nichts dem Zufall überlassen.

Was für eine Bestrafung erwartet mich bei einer Unfallflucht?

Gehen Sie davon aus, dass die Strafgerichte hart bei diesem Delikt durchgreifen. In der Regel können Ersttäter mit einer Geldstrafe eines guten Nettomonatsgehalts (40 Tagessätze aufwärts) und einem Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 6 Monaten rechnen. Daneben erhalten Sie sieben Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Lassen Sie mich diesbezüglich beraten, denn jeder Sachverhalt ist anders. Manchmal kann man für den Mandanten noch „richtig was rausholen". Das gilt vor allem für den geliebten Führerschein.

Bedenken Sie auch, dass dies noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Die Unfallflucht stellt regelmäßig eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung dar. Sie tragen demnach einen Teil des Unfallschadens. Lassen Sie sich diesbezüglich umfassend beraten.

Droht mir ein Führerscheinentzug bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht

Sanktionen für Führerschein und Fahrerlaubnis können verhängt werden. Am Tattag kann zum Beispiel der Führerschein beschlagnahmt werden und kurze Zeit später ergeht sodann die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.

Lassen Sie diese Maßnahmen durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder Beschwerde durch einen Rechtsanwalt überprüfen. Haben diese Erfolg, dann erhalten Sie Ihren Führschein wieder und können eine Indizwirkung für das spätere gerichtliche Verfahren haben. Das Strafverfahren kann sodann möglicherweise mit einer Einstellung bzw. Freispruch enden.

Wer bezahlt die Kosten für die Strafverteidigung?

Bei Verurteilung tragen Sie die Kosten. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten.

Lassen Sie jedoch einen Rechtsanwalt überprüfen, ob im Einzelfall Ihre Verkehrsrechtsschutzpolice die Beauftragung des Rechtsanwalts übernimmt.

Rechtsanwaltkanzlei Louis & Michaelis


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