Verkehrsunfall: durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts finanzielle Vorteile erhalten

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Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen sind Unfälle an der Tagesordnung. Meist bleibt es (glücklicherweise) bei Blechschäden.

Bei unklarer Schuldfrage liegt die Einschaltung eines Rechtsanwalts natürlich auf der Hand.

Doch auch, wenn Sie selbst Geschädigter sind, lohnt es sich, einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung wird den Schaden zwar vermutlich schnell regulieren. Jedoch ist es fast immer der Fall, dass Abzüge von der Versicherung vorgenommen werden, die nicht rechtens sind, was für den Laien jedoch schwer erkennbar ist.

Ferner gibt es eine Reihe von zusätzlichen Ansprüchen, die womöglich durch Sie als Unfallgeschädigter gar nicht bedacht werden. Dies sind z. B.

  • Erstattung für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs,
  • Schmerzensgeld,
  • Haushaltsführungsschaden und
  • Wertminderung am Kfz.

Die gegnerische Versicherung muss Ihnen grundsätzlich Rechtsanwaltskosten erstatten bzw. der Anwalt wird diese direkt der Versicherung erteilen, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Gegebenenfalls steht Ihnen ein Mietwagen zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.

Es bleibt also festzuhalten, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einem Autounfall immer sinnvoll ist. Und als Geschädigter entstehen Ihnen hierdurch i. d. R. nicht einmal Kosten, die Einschaltung eines Anwalts trägt jedoch sicherlich zu einem finanziellen Vorteil bei.

Für weitere Fragen rund um den Verkehrsunfall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Henrik Rother



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