Verkehrsunfall - Wann erhält man den Schaden auch ohne Reparatur ?

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Nach einem Verkehrsunfall darf grundsätzlich ein Schaden geltend gemacht werden, ohne dass dieser vorher behoben oder repariert wird. Rechtlich spricht man von einer fiktiven Abrechnung.

Ein Personenschaden kann grundsätzlich nicht fiktiv abgerechnet werden. Heilbehandlungskosten müssen demzufolge immer tatsächlich in Anspruch genommen worden sein, um erstattungsfähig zu sein.

Soweit ein Sachschaden entstanden ist, kann dieser fiktiv oder abstrakt abgerechnet werden. Der Bundesgerichtshof hat am 15.03.2021 erneut bestätigt, dass der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten geltend gemacht werden kann.

Welche Positionen sind nicht erstattungsfähig ?

Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich erst nach durchgeführter Reparatur erstattungsfähig. Demnach wird zunächst der Nettobetrag geltend gemacht.

Bei einer fiktiven Abrechung kann ein Nutzungsausfall nicht erstattet werden.

Grundsätzlich ist der Schaden nur bis zum sogeannten Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen. Dies bedeutet, dass vom Zeitwert des Fahrzeugs im Unfallzeitpunkt - unbeschädigt - der Restwert in Abzug zu bringen ist.

Allerdings kann der Geschädigte ausnahmsweise auch bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungsaufwand verlangen. Nach der herrschenden Rechtsprechung muss er aber sein besonderes Interesse am Fahrzeug insoweit nachweisen, als er diese nicht vor Ablauf von 6 Monaten verkaufen darf. Versicherer zahlen vorher gelegentlich nur den Wiederbeschaffungsaufwand. Das Fahrzeug muss erforderlichenfalls durch eine Notreparatur fahrfähig gemcht werden.

Kann auch in der Voll- oder Teilkaskoversicherung fiktiv abgerechnet werden ?

In der Fahrzeugkaskoversicherung könnennach Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2015 auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als "erforderliche" Kosten anzusehen sein.

Der Verfasser des Berichts, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist Vertragsanwalt der GTÜ in Augsburg und Stuttgart. Die Anwaltskanzlei ist im Bereich von Unfallabwicklung, Fahrerlaubnis, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. 


Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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