Verkehrsunfallflucht - ein gefährlicher Tatbestand und daher Vorsicht beim Verlassen einer Unfallstelle !!

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Verkehrsunfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, ist das Verlassen des Unfallortes nach einem Verkehrsunfall, ohne die erforderlichen Pflichten zu erfüllen. Zu diesen Pflichten gehören regelmäßig
Feststellung des Personenschadens: Nach einem Unfall ist es häufig erforderlich, festzustellen, ob Personen verletzt wurden und gegebenenfalls ärztliche Hilfe zu leisten.

Wichtig: Es kommt bei der Verwirklichung des Tatbestandes nicht darauf an wer Schuld an dem Unfall hat. Es reicht die bloße Unfallbeteiligung !!, um eine strafrechtliche Verfolgung des Handelns auszulösen.


Feststellung des Sachschadens: Um die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können, muss die Höhe des Sachschadens festgestellt werden, und zwar ab einem Schaden von 40 Euro.


Feststellung der Personalien: Als Unfallbeteiligter sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien (Name, Anschrift, Versicherungsdaten) am Unfallort gegenüber feststellungsbereiten Personen (Geschädigter, Polizei etc.) anzugeben. Das bloße Hinterlassen der Daten (z.B. Visitenkarte am Auto des Geschädigten) ohne Meldung (z.B. bei der Polizei) reicht regelmäßig nicht aus.


Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen, bedeutet dies, dass Sie angeblich einen Unfall hatten und sich vom Unfallort entfernt haben, ohne dieser Pflicht nachzukommen. Die Folgen einer Fahrerflucht können schwerwiegend sein und hängen von den Umständen des Vorfalls und den örtlichen Gesetzen ab. 


Mögliche Folgen sind:


Strafrechtliche Verfolgung: In Deutschland ist Unfallflucht eine Straftat, die mit Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder beidem geahndet werden kann. Führerscheinentzug: In vielen Fällen - insbesondere bei hohen Schäden (regelmäßig ab 1200,00 - 1500,00 Euro) - führt eine Unfallflucht auch zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, was insbesondere wenn man auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, sehr bitter sein kann. 


Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann auch ein Bußgeld verhängt werden. Zudem gibt es regelmäßig 3 Punkte in Flensburg und in vielen Fällen regressiert ihre Haftpflichtversicherung einen Teil des entstandenen Schadens beim Flüchtigen

Wenn Sie der Fahrerflucht beschuldigt werden, ist es daher enorm wichtig, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Sie darüber informieren, wie Sie sich am besten verteidigen, die Beweislage prüfen und Ihnen helfen, mit den rechtlichen Konsequenzen umzugehen. Es ist ratsam, sich an die Anweisungen des Anwalts zu halten und auf keinen Fall eigenständig Maßnahmen zu ergreifen, die die Rechtslage verschlechtern könnten. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns umgehend für eine kostenlose Erstberatung, bevor es zu spät ist.


Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoog


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