Hausdurchsuchung - Hilfe - was darf die Polizei ??

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Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor Ihnen steht, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und richtig zu handeln. Hier sind einige Schritte, die Sie in dieser Situation unternehmen können und welche Befugnisse die Polizei hat:

1. Prüfung


Durchsuchungsbefehl prüfen: Bitten Sie die Polizei höflich, Ihnen den Durchsuchungsbefehl zu zeigen. Prüfen Sie sorgfältig, ob alle Angaben korrekt sind und ob der Durchsuchungsbefehl inhaltlich nachvollziehbar ist. Kontaktieren Sie ggf. sofort einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.


2. Wahrung Ihrer Rechte


Sie haben das Recht, während der Durchsuchung anwesend zu sein. Sie können einen Zeugen Ihrer Wahl hinzuziehen, um die Durchsuchung zu beobachten.

3. Achtsame Kooperation


Es ist zunächst ratsam, sich achtsam kooperativ zu verhalten und den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Widerstand gegen eine rechtmäßige Durchsuchung kann zu weiteren (straf-)rechtlichen Problemen führen. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt.

4. Beaobachtung der Durchsuchung


Nehmen Sie sich Zeit, um die Durchsuchung zu beobachten und sicherzustellen, dass sie genau gemäß dem Durchsuchungsbefehl und seinem Inhalt durchgeführt wird. Ausschließlich in den im Beschluß bezeichneten Räumen und Gegenständen ist die Durchsuchung rechtlich zulässig. Machen Sie sich Notizen über den Verlauf der Durchsuchung und die beschlagnahmten Gegenstände.

5. Protokoll verlangen


Sie haben das Recht, ein Protokoll über die Durchsuchung zu verlangen. Das Protokoll sollte alle relevanten Einzelheiten und die beschlagnahmten Gegenstände enthalten.

6. Ggf. Rechtsmittel einlegen


Wenn Sie der Meinung sind, dass die Durchsuchungsanordnung rechtswidrig ist oder die Polizei im Rahmen der Durchsuchung Ihre Rechte verletzt hat, können Sie Rechtsmittel einlegen. Das ist aber sehr kompliziert und bedarf sehr häufig einer rechtlichen Beratung und Begleitung durch einen kompetenten Rechtsanwalt #www.drhoog.de# Tel. 0211-30181920


7. Was darf die Polizei eigentlich:


- Die Polizei darf die Durchsuchung nur gemäß dem Durchsuchungsbefehl durchführen.


- Sie darf nur die Bereiche durchsuchen, die im Durchsuchungsbefehl genannt sind.

- Die Polizei darf Gegenstände beschlagnahmen, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen, wegen der die Durchsuchung durchgeführt wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Polizei bestimmte Befugnisse hat, die sie im Rahmen eines rechtmäßigen Durchsuchungsbefehls ausüben kann. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um sich über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung stehen wir dabei jederzeit für Sie zur Verfügung. 

Ihr Kanzleiteam Dr. Hoog www.drhoog.de - 0211-30181920 - in Notfällen: 0162-3615820

Foto(s): Michael Hoog


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