Verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitnehmer durch AGB (Beitrag zu BAG 6 AZR 158/16)

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Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer durch Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen finden nicht nur in den gängigen Vertragstypen, wie beispielsweise dem Kaufvertrag, sondern auch im Arbeitsvertrag Anwendung.

Im Arbeitsvertrag können AGB in Form von sog. Nebenabreden das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Nebenabreden sind solche Pflichten, die nicht zu den Hauptleistungspflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören. Das heißt – vereinfacht gesagt – solche, die nicht in einem inneren Verhältnis von Arbeit und Entgelt stehen. Zu beachten ist jedoch, dass die Verwendung von AGB den Besonderheiten des Arbeitsrechts angemessen Rechnung trägt und einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte unterliegt.

Die Verlängerung einer gesetzlichen Kündigungsfrist des Arbeitnehmers stellt eine Nebenabrede dar und ist somit eine AGB. Grundsätzlich regelt der § 622 Abs. 1 BGB die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen für den Arbeitnehmer. Von dieser gesetzlichen Kündigungsfrist kann durch AGB nur dann abgewichen werden, wenn diese den Arbeitnehmer gemäß § 307 Abs. 1 BGB nicht unangemessen benachteiligt. Es ist eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der Grundrechte vorzunehmen.

Der Zweck der Kündigungsfrist ist es, dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit zu gewähren, sich zeitlich ausreichend auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen. Eine Kündigungsfrist von vier Wochen entspricht dabei der Grundannahme des Gesetzgebers. Eine abweichende Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber einen angemessenen Ausgleich für die Beeinträchtigung des Arbeitnehmers vorsieht.

Es ist umstritten, welche Entschädigungsmöglichkeiten einen angemessenen Ausgleich für den betroffenen Arbeitnehmer darstellen, dies erfordert eine Betrachtung im Einzelfall. Eine bloße Gehaltserhöhung oder eine Arbeitsplatzgarantie stellt regelmäßig keinen angemessenen Ausgleich für den Arbeitnehmer dar.

Dem betroffenen Arbeitnehmer einer verlängerten Kündigungsfrist durch AGB ist somit angeraten, anwaltlichen Rechtsbeistand einzuholen.


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