Verlängertes Widerrufsrecht bei Tesla-Fahrzeugen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung

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Haben Sie ein Tesla-Fahrzeug erworben? Dann könnten Sie ggf. von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung profitieren!


1. Grundlage des Widerrufsrechts: Als Verbraucher steht Ihnen nach Kauf eines Tesla-Fahrzeugs ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Doch aufgepasst! Durch einen Fehler in den Kaufverträgen von Tesla, die bis zum 17. April 2023 abgeschlossen wurden, könnten Sie von einer erheblich verlängerten Frist für den Widerruf profitieren.

2. Fehler in der Widerrufsbelehrung: Tesla hat in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Dies führt dazu, dass Verbraucher gem. § 356 Abs. 3 BGB eine Widerrufsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Übergabe des Fahrzeugs in Anspruch nehmen können, ohne sogar ggf. einen Wertersatz für die bis zum Widerruf gefahrenen Kilometer zu leisten.

3. Entscheidungsgrundlagen:

  • Der BGH (Az.: I ZR 169/17) sowie der EuGH (Az.: C‑266/19) haben festgestellt, dass Online-Händler, die eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, diese auch in der Widerrufsbelehrung angeben müssen.
  • Die europäische Verbraucherrichtlinie RL 2011/83/EU sieht ebenfalls die zwingende Angabe einer Telefonnummer vor.
  • Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 16. Juni 2023 in Sachen Tesla-Widerruf bereits in diesem Sinne verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 38 O 111/23).


4. Ihre Vorteile: Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben Sie als Käufer die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben und den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten. Ein Wertersatzanspruch ist in solchen Fällen gemäß § 357a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.


Falls Sie ein Tesla-Fahrzeug gekauft haben, überprüfen Sie Ihren Kaufvertrag und ziehen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat hinzu, um Ihr verlängertes Widerrufsrecht geltend zu machen.


Beachten Sie jedoch bitte, dass im Einzelfall weitergehende Informationen für eine fundiertere Einschätzung der Rechtslage erforderlich sein können und dass das Fehlen relevanter Informationen dazu führen kann, dass die Einschätzung unter Berücksichtigung solcher Informationen eine andere sein könnte. Auch kann diese Einschätzung in vielen Fällen ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen.


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