Widerrufsjoker: Rückgabe von Tesla-Fahrzeugen wegen Fehler in der Widerrufsinformation!

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Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim US-Automobilhersteller Tesla in den geschlossenen Kaufverträgen führt dazu, dass deutsche Käufer ihr Fahrzeug gegen Rückzahlung des vollen Kaufpreises zurückgeben können.


Das Verbraucherwiderrufsrecht gemäß § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt das Recht von Verbrauchern, ihre Vertragserklärung bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu widerrufen. Mit dem Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber also einen Schutzmechanismus für private Verbraucher geschaffen. Damit können sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Fahrzeuges ohne Gründe und finanziellen Schaden denselben widerrufen. Durch den Widerruf wird der Verbraucher von seiner Vertragserklärung befreit. Das bedeutet, dass beide Parteien zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen verpflichtet sind. Der Unternehmer muss dem Verbraucher alle Zahlungen erstatten, einschließlich der Lieferkosten. Der Verbraucher muss die empfangene Ware zurückgeben.


Aber was passiert, wenn die Unzufriedenheit des Verbrauchers erst später eintritt? Dann lässt sich der Vertrag nur widerrufen, wenn sich in den Unterlagen Verstöße gegen einschlägige Vorschriften finden lassen, zum Beispiel in der Widerrufsbelehrung. „Das ist wahrscheinlich derzeit bei Tesla der Fall. Der US-Automobilhersteller hat in seinen Widerrufsbelehrungen bis vor kurzem keine Telefonnummer angegeben. Das ist ein Verstoß gegen das Verbraucherwiderrufsrecht und führt dazu, dass sich die Frist für das Ausüben des Widerrufsrechts von 14 Tagen um ein ganzes Jahr verlängert“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals unter anderem auf den Widerruf von fehlerhaften Kauf- und Darlehensverträgen im Kfz- und Immobilienbereich sowie den Widerruf von fehlerhaften Leasingverträgen spezialisiert.


Tesla-Käufer können also unter diesen Voraussetzungen auch noch heute den geschlossenen Kaufvertrag jederzeit widerrufen, rückabwickeln und ihr Auto zurückgeben. Sie haben dann die Chance, trotz der Nutzung den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten. Denn bei Verstößen gegen das Verbraucherwiderrufsrecht nach § 355 BGB darf der Verkäufer keine Abzüge vom Kaufpreis vornehmen.


Stichwort ist dabei der sogenannte „Widerrufsjoker“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. „Das meint die Möglichkeit, einen Vertrag auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu widerrufen. Es ist dabei aber wichtig anzumerken, dass der Widerrufsjoker kein automatisches Recht auf Widerruf darstellt. Die konkrete rechtliche Situation kann komplex sein und es bedarf einer sorgfältigen Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle, um festzustellen, ob ein Widerruf auch nach Ablauf der Widerrufsfrist möglich ist.“ Man könne zwar davon ausgehen, so Dr. Gerrit W. Hartung, dass sich Tesla mit allen Mitteln gegen eine Rückzahlung wehren werde. Werde die Klage aber professionell vorbereitet und argumentiert, gebe es kaum Zweifel an einem Erfolg bei Gericht.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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