Verletzung Nervus ulnaris bei OP: 35.000 Euro

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit Abfindungsvergleich vom 17.07.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines niedergelassenen Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 35.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1985 geborene Mandantin litt unter einem Carpaltunnel-Syndrom sowohl am rechten als auch linken Handgelenk. Nach konservativer Behandlung, die keine Besserung erreichen konnte, führte der Chirurg eine Spaltung des Ligamentums carpi transversum und eine perineurale Neurolyse des Nervus medianus an der linken Hand durch. Nach dieser Operation litt die Mandantin unter anhaltenden Schwellungen und Ödemen in Höhe der Handwurzel. Eine neurologische Untersuchung ergab zusätzlich eine geringe Parese der Fingerspreizung links, eine Missempfindung im Versorgungsgebiet des Nervus ulnaris links und eine diskrete Atrophie der Hypothenar-Muskulatur links.

Bei einer Revisionsoperation des linken Handgelenkes zeigte sich jedoch, dass der Nervus ulnaris und die Arteria ulnaris in der Loge Guyon teildurchtrennt waren. Im Weiteren fand sich eine Teildurchtrennung des Ramus profundus und eine Durchtrennung des Ramus superficialis sowie eine komplette Durchtrennung der Arteria ulnaris, knapp am Ausgang der Loge Guyon. Der Nachoperateur resezierte zwei Neurome im Bereich des distalen und proximalen Nervenstumpfes und fertigte zur Beweissicherung zahlreiche Fotos. Die Arteria ulnaris, die einen ca. 1 cm großen Defekt aufwies, konnte durch Mobilisation der Arterie von proximal und distal unter minimaler Spannung genäht werden.

In einer weiteren Operation wurde der Mandantin aus dem linken Unterschenkel der Nervus suralis entnommen und als Nerventransplantat mikrochirurgisch zwischen die Nervenstümpfe des Nervus ulnaris transplantiert. Bei diesem Revisionseingriff ergab sich ein guter Blutfluss in der durch Naht wieder vereinten Arteria ulnaris.

Ich  hatte dem Operateur mit einem außergerichtlich eingeholten Gutachten vorgeworfen, grob fehlerhaft bei der Operation den Nervus ulnaris und die Arteria ulnaris links durchtrennt zu haben. Welche Maßnahmen bei der Operation durchgeführt worden seien, sei aus dem Operationsbericht nicht zu erkennen. Nach Ansicht des Gutachters hatte der Operateur auf wichtige Teilschritte bei der Operation verzichtet und die Durchtrennung der Arteria ulnaris nicht bemerkt. Die gleichzeitige Durchtrennung des Nervus ulnaris und der Arteria ulnaris bei der Carpaltunnel-OP sei ein Abweichen vom Facharztstandard, der aus objektiver Sicht nicht verständlich sei. Aus dem Operationsbericht ergäbe sich, dass sich der Operateur bei der Präparation des Carpaltunnels weit zur Ellenseite verirrt habe.

Ich hatte für die Mandantin aufgrund der zwei notwendig gewordenen Revisionsoperationen, der anhaltenden Taubheitsgefühlen im kleinen Ringfinger sowie an der Randkante der Handinnenfläche links ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 15.000 Euro gefordert. Zusätzlich hatte ich den Haushaltsführungsschaden der Mandantin durch die Einschränkungen aufgrund der Operation beziffert.

Nach langen außergerichtlichen Verhandlungen zahlte die Haftpflichtversicherung einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht


Foto(s): adobe stock fotos


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Koch

Beiträge zum Thema