Verluste aus Online-Sportwetten zurückholen: OLG Oldenburg entscheidet für Spieler

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Das Oberlandesgericht Oldenburg ist bereits das vierte OLG, das sich zugunsten eines Spielers ausgesprochen hat. Der Mandant der HFS Rechtsanwälte hatte mehr als 11.000 Euro vor allem bei Online-Sportwetten des Anbieters bwin verzockt. Jetzt soll er alle Verluste zurückbekommen. Die aktuelle Entscheidung bringt weitere Klarheit in die noch junge Rechtsprechung beim Thema „Verluste aus illegal angebotenem Online-Glücksspiel zurückholen“ und verbessert die Chancen für alle, die ihr Geld in solchen Fällen zurückholen möchten. 


Rund 11.510 Euro hat der Spieler zwischen Januar 2017 und Januar 2020 bei bwin zum größten Teil bei Sportwetten und zum kleineren bei Online-Slots verloren. Der Online-Sportwettanbieter hatte aber für diesen Wettzeitraum keine gültige Lizenz für sein Angebot in Deutschland. Zwar lag eine Konzession aus Gibraltar vor, diese gilt aber in Deutschland nicht. Die Geschäfte mit dem Anbieter waren daher nichtig. So hat es bereits das Landgericht Osnabrück gesehen und nun auch das OLG Oldenburg.


Meilenstein für Rechtsprechung bei illegalem Online-Glücksspiel


Mit dem Hinweisbeschluss vom 4. Oktober 2023 macht das OLG Oldenburg deutlich, dass es die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückweisen wird. Der Spieler aus dem aktuellen Fall soll nun also seine kompletten Spielverluste plus fünf Prozent Zinsen zurückbekommen. Mit dieser Entscheidung setzt das OLG einen weiteren Meilenstein für Spieler, die Verluste aus illegal angebotenem Online-Glücksspiel zurückholen wollen. Denn die niedrigeren Instanzen werden sich an diesem Urteil orientieren.


ElektraWorks hat gegen das Online-Glücksspielverbot verstoßen


Das OLG Oldenburg stellt in seinem Hinweisbeschluss klar, dass die Firma ElektraWorks, die im Spielzeitraum die Seite www.bwin.com betrieben hat, gegen das damals gültige Online-Glücksspielverbot in Deutschland verstoßen hat. Dies regelte nämlich § 4 Abs 4 der Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV). Zweck des Verbots sei es Spielsucht zu bekämpfen, die Spiel- und Wettnachfrage auf legale Angebote zu kanalisieren und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, sowie Begleit- und Folgekriminalität zu bekämpfen. Genau das sorge für die Nichtigkeit der Geschäfte mit ElektraWorks in Deutschland, so das Gericht.


Das Gericht sagt dazu außerdem:


Würde man dies anders sehen und das verlorene Vermögen der Spieler bei den Anbietern illegaler Glücksspiele belassen, würde dies hohe Anreize für den unregulierten Schwarzmarkt bedeuten und damit sämtliche Ziele des GlüStV 2012 untergraben.“


Im Urteil zeigt das Gericht dazu die Dimension des damaligen Schwarzmarkts:


Die Bruttospielerträge des nicht-regulierten Online-Spielmarktes sind von 2013 bis 2015 von 1.492 Mio. Euro in 2013 auf 2.127 Mio. Euro in 2015 gestiegen. Die Evaluierung des GlüStV hat gezeigt, dass Glücksspielunternehmen trotz behördlicher Untersagung und gerichtlicher Bestätigung der Untersagung ihre unerlaubten Angebote aus dem Ausland heraus weiterbetrieben, wo sie sich dem Zugriff der deutschen Behörden weitestgehend entziehen konnten.“


Grund für das Entstehen dieses Schwarzmarkts war unter anderem das gescheiterte Lizenzvergabeverfahren aus dem Jahr 2012. Auch ElektraWorks hatte sich damals auf eine Konzession für den deutschen Markt beworben. Leider kam es nicht zur Vergabe, was den Online-Glücksspiel-Anbieter aber nicht davon abhielt einfach illegal auf dem deutschen Markt zu bleiben.


Drei weitere Oberlandesgerichte haben bereits Zugunsten von Spielern entschieden


Auch das erste OLG-Urteil zugunsten eines Spielers, der bei illegal angebotenen Online-Sportwetten Geld verloren hatte, haben die HFS Rechtsanwälte erstritten. Hier geht es zu unserem Blogartikel darüber. Danach haben sich die Oberlandesgerichte in Bamberg und Karlsruhe auch auf die Seite von Spielern gestellt.


ElektraWorks verfügt übrigens bis heute über keine gültige Lizenz für den deutschen Markt. Die Seite www.bwin.com wird zwar nach wie vor von der Entain-Gruppe betrieben, zu der auch ElektraWorks gehört. Die aktuelle Betreiberin ist aber die bwin Deutschland Ltd.. Diesem Unternehmen liegt aktuell eine gültige Lizenz vor.


Sie haben auch Geld bei illegalem Online-Glücksspiel verloren? Ich helfe Ihnen gerne!


Bitte kontaktieren Sie mich gerne über anwalt.de oder über schopf@hfs-rechtsanwaelte.de













Foto(s): Pond5

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