Vermittlungsprovision bei Bankdarlehen mit Schufa-Eintrag: Oft rückforderbar
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Vermittlungsprovision bei Bankdarlehen mit Schufa-Eintrag: Oft rückforderbar. Oft betroffen sind Verträge der Banken BNP Paribas, von Essen Bank, Consors Finanz
Die Vergabe von Bankdarlehen in Verbindung mit Schufa-Einträgen ist für viele Verbraucher mit finanziellen Herausforderungen verbunden. In einigen Fällen kann die gezahlte Vermittlungsprovision jedoch rückforderbar sein. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe und zeigt auf, wann und wie Verbraucher in solchen Situationen Ansprüche geltend machen können.
1. Bankdarlehen mit Schufa-Eintrag: Herausforderungen für Verbraucher
Die Aufnahme eines Bankdarlehens gestaltet sich für Personen mit negativem Schufa-Eintrag oft schwierig. In solchen Fällen treten Vermittler auf den Plan, die ihre Dienste gegen eine Provision anbieten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Darlehensvermittlung zu erhöhen.
2. Die Rolle der Vermittlungsprovision
Vermittler erheben in der Regel eine Provision für ihre Dienstleistungen, insbesondere wenn sie bei der Beschaffung eines Darlehens trotz Schufa-Eintrag behilflich waren. Diese Vermittlungsprovision kann erheblich sein und wird oft als Abschlusszahlung fällig.
3. Rückforderbarkeit der Vermittlungsprovision
In bestimmten Fällen kann die gezahlte Vermittlungsprovision rückforderbar sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Vermittler seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat oder wenn das Darlehen aufgrund unlauterer Praktiken oder mangelnder Transparenz nicht zustande kam.
4. Anknüpfungspunkte für Rückforderungsansprüche
Rückforderungsansprüche können sich aus verschiedenen Situationen ergeben, darunter:
- Fehlende oder unzureichende Aufklärung über die Kosten der Vermittlung.
- Nicht erfolgte Prüfung, ob ein Darlehen trotz negativem Schufa-Eintrag realistisch ist.
- Verstoß gegen Transparenzpflichten und Informationserfordernisse.
- Sittenwidrigkeit der Höhe des Zinssätze beim Bankdarlehen
- Sittenwidrigkeit der Höhe der Vermittlungsprovision
5. Rechtliche Schritte für Verbraucher
Verbraucher, die der Meinung sind, dass die gezahlte Vermittlungsprovision rückforderbar ist, sollten rechtliche Schritte prüfen. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt, der sich auf Verbraucherrecht spezialisiert hat, ist ratsam. Ein Anwalt kann den Sachverhalt prüfen, Ansprüche geltend machen und notfalls gerichtlich durchsetzen.
6. Fazit: Rechte der Verbraucher stärken
Die Rückforderung von Vermittlungsprovisionen bei Bankdarlehen mit Schufa-Eintrag ist kein aussichtsloses Unterfangen. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Falle von Unregelmäßigkeiten rechtlichen Rat einholen, um mögliche Ansprüche zu sichern.
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