Vermögensarrest über Deutsche Lichtmiete – Anleger können Forderungen jetzt anmelden

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Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen Vermögensarrest über zahlreiche Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete verhängt. Anleger können ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft ab sofort anmelden.

Bei der Deutsche Lichtmiete hat sich der Vorhang zum nächsten Akt gehoben. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilte, besteht der Verdacht, dass die Angaben in den Verkaufsprospekten irreführend waren. So sollten die Anleihen für die Anleger interessant gemacht werden, um mit dem Geld der Investoren der Fortbestand der Deutsche Lichtmiete gesichert werden. Dabei sei schon ersichtlich gewesen, dass die Rückzahlungen an die Anleger nicht geleistet werden können. Es geht um die Prospektangaben zu den Anleihen

  • Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022, Emittentin: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
  • Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
  • Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG.

„Schon im Dezember 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg eine Razzia bei der Deutsche Lichtmiete wegen Betrugsverdacht durchgeführt. Der Verdacht scheint sich erhärtet zu haben und die Vermögensarreste wurden verhängt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Um die Vermögenswerte zu sichern, hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Vermögensarreste gegen folgende Gesellschaften der Unternehmensgruppe erwirkt:

  • Deutsche Lichtmiete AG
  • Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH
  • Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH
  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 11. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (jetzt: Emiliana Vermögensverwaltungs-gesellschaft
  • mbH)
  • DLM 12. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DL Erste Beteiligungsgesellschaft mbH
  • Concept Light AG
  • Offshore Capital Verwaltungs GmbH
  • Smarten Energy GmbH
  • OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Für die Anleger der Anleihen und der Direktinvestments bieten die Vermögensarreste einen Vorteil. Sie können ihre Forderungen ab sofort bei der Staatsanwaltschaft anmelden. Das gilt auch für die Erwerber der Partizipationsscheine der Lichtmiete Holding AG mit Sitz in der Schweiz. Informationen und Formulare für die Anmeldung hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt.

Die Anleger werden aufgefordert ihre Forderungen innerhalb eines Monats anzumelden. In welcher Höhe die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichergestellt hat, teilt sie nicht mit. „Anleger müssen aber damit rechnen, dass sie nicht ausreichen, um ihre Forderungen vollständig zu befriedigen. Es ist ebenso möglich, dass wieder Insolvenzverfahren eröffnet werden“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Anleger der Deutsche Lichtmiete können nun zunächst ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In einem weiteren Schritt könne weitere rechtliche Schritte geprüft werden. In Betracht kommt z.B. die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Prospekthaftung oder wegen falscher Anlageberatung.

Rechtsanwalt Dr. Gasser unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung der Forderungen und zu weiteren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/category/bank-und-kapitalmarktrecht/


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