Versicherungsrecht: Lebensversicherung Pferd

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie auch eine Lebensversicherung für ihr kürzlich verstorbenes geliebtes Pferd abgeschlossen und nun verweigert der Versicherer die Leistung?

Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei beleuchtet die rechtlichen Fragestellungen zur Pferdelebensversicherung und zeigt, wie man sich gegen eine ungerechtfertigte Ablehnung wehren kann.


Für ein junges Sportpferd wurde eine Lebensversicherung für den Fall des Todes oder der Nottötung infolge eines Unfalls abgeschlossen. Auf der Weide verletzte sich das Tier infolge eines Unfalls so stark, dass eine Nottötung erforderlich war. Der Versicherer lehnt nun die Regulierung ab.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:


Dokumentation und Beweissicherung

Sichern Sie alle Beweise.


  • machen Sie Fotos von den Verletzungen und dem Unfallort
  • bewahren Sie alle tierärztlichen Rechnungen sowie Berichte auf
  • halten Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer schriftlich fest
  • fordern Sie Einsicht in alle relevanten Unterlagen und Gutachten des Versicherers


Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Sie haben das Recht, Einsicht in alle relevanten Unterlagen und Gutachten des Versicherers zu nehmen. Sollte sich Ihr Versicherer weigern, Ihnen die Stellungnahmen oder Gutachten der beauftragten Sachverständigen zu überreichen, ist Vorsicht geboten. Ohne Einblick in die Unterlagen sollten Sie keine "Kulanzregelungen" unterschreiben. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen das eingeholte Gutachten bzw. die "Stellungnahme" des vom Versicherer beauftragten Sachverständigen ausgehändigt wird.


Setzen Sie dem Versicherer schriftlich eine Frist zur Auszahlung der Versicherungssumme und Herausgabe der Versicherungsunterlagen. Sollte der Versicherer die Leistung dennoch ablehnen, helfen wir Ihnen gerne weiter.



Anwaltliche Unterstützung

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen helfen, die Ablehnung des Versicherers zu überprüfen. Oft stellt sich heraus, dass solche Ablehnungen einer genaueren rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, den Versicherer zur Auszahlung der Lebensversicherungssummer zu bewegen.



Beratung sinnvoll

Rechtsanwältin Isabelle Schäfer ist selbst im Reitsport zuhause und verfügt daher über umfangreiches Fachwissen. Zudem hat sie bereits den Fachanwaltskurs für Versicherungsrecht absolviert. Dieses Fachwissen setzen wir gezielt für unsere Mandanten ein.


Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir zudem kostenfrei die Deckungszusage der Versicherung ein.


Wenn sie betroffen sind oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Melden Sie sich einfach telefonisch unter 0603293000, per E-Mail oder nutzen Sie den Kontaktbutton.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Kanzleihomepage.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Isabelle Schäfer

Beiträge zum Thema