Versöhnung im Scheidungsverfahren

  • 1 Minute Lesezeit
Wenn sich Ehegatten nachdem das Scheidungsverfahren schon läuft, wieder versöhnen und ihre Anträge zurücknehmen, dann liegt darin eine endgültige Versöhnung. Wird später erneut ein Scheidungsantrag eingereicht, laufen die Trennungsfristen ab diesem Antrag neu. Sind sich die Ehegatten noch nicht sicher, dass es mit der Versöhnung klappt, dann sollte der Scheidungsantrag nicht zurückgenommen, sondern die Aussetzung des Scheidungsverfahrens beantragt werden. Dies spart Kosten und Gebühren.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema