Versorgungsausgleich wenn Partner/in selbstständig ist?
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Inhaltsverzeichnis
- Jetzt Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung anfordern
- Wozu überhaupt ein Versorgungsausgleich?
- Selbstständige betreiben nicht immer Altersvorsorge
- Können Paare, wo 1 Partner selbstständig ist, den Versorgungsausgleich ausschließen?
- Welche anderen Gründe gibt es, den Versorgungsausgleich ohnehin ausschließen zu können?
- Jetzt hier Scheidung online beantragen
Wenn Sie sich scheiden lassen, geht damit meist ein Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) einher. Dieser verläuft oft geräuschlos, vor allem, wenn beide Ehepartner angestellt sind und in die Rentenversicherung einzahlen. Allerdings kann es komplexer werden, wenn ein Partner angestellt ist und der andere selbstständig arbeitet. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der angestellte Partner Rentenpunkte an den selbstständigen Partner abtreten muss oder wie dessen Altersvorsorge im Versorgungsausgleich berücksichtigt wird. Eine Möglichkeit ist dabei, den Versorgungsausgleich auszuschließen, auch wenn dies bei längeren Ehen nicht einfach so mal eben erledigt ist, ohne dass ein anderer Ausgleich vereinbart wird. Interessant dabei für Sie in so einer Konstellation ist die Minderung des Verfahrenswerts:
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Wozu überhaupt ein Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich hat das Ziel, die während der Ehe angesammelten Altersvorsorgeansprüche beider Ehepartner auszugleichen. Wer während der Ehe den Haushalt geführt, gemeinsame Kinder betreut und dabei seine berufliche Tätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt hat, soll bei der eigenen Altersvorsorge nicht benachteiligt werden. Der Ehepartner, der durch seine Berufstätigkeit Vorsorgeansprüche erworben hat, gibt daher im Falle einer Scheidung einen Teil dieser Ansprüche an den Ehepartner ab.
Es erscheint gerecht, dass ein Ehepartner, der als Arbeitnehmer Altersvorsorgeansprüche aufgebaut hat, einen Anteil an den selbstständig tätigen Partner abtritt, sofern dieser keine eigenen Rücklagen gebildet hat. Umgekehrt muss ein selbstständiger Ehepartner seine Altersvorsorgeansprüche ebenfalls mit dem anderen Partner teilen. So wird ein Ausgleich in beide Richtungen geschaffen.
Die maßgeblichen Stichtage für die Berechnung sind:
1) das Datum der Eheschließung
2) sowie der letzte Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht an den anderen Ehepartner.
Selbstständige betreiben nicht immer Altersvorsorge
Selbstständige stehen häufig vor der Herausforderung, dass sie ob ihrer finanziellen Mittel nicht für das Alter vorsorgen können. Tritt dann eine Scheidung ein, besteht grundsätzlich dennoch das Recht auf Beteiligung an den Versorgungsanwartschaften des Partners. Nach § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes wird in Ausnahmefällen kein Versorgungsausgleich durchgeführt, wenn dies als „grob unbillig“ betrachtet wird. Solche Fälle sind jedoch selten und erfordern, dass das Verhalten des selbstständigen Ehepartners hinsichtlich der Altersvorsorge und des Umgangs mit dem anderen Ehepartner als grob anstößig und vorwerfbar bewertet wird.
Können Paare, wo 1 Partner selbstständig ist, den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, Selbstständige können den Versorgungsausgleich unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn beide Ehepartner dem Ausschluss zustimmen und dieser rechtlich wirksam vereinbart wird, meist im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Versorgungsausgleich kann bei notarieller Beurkundung ausgeschlossen werden, wenn beide Ehegatten zustimmen und der Ausschluss nicht als "sittenwidrig" betrachtet wird. In der Praxis bedeutet dies, dass der Ausschluss für beide Ehepartner fair und transparent gestaltet sein muss, da Gerichte einen solchen Vertrag nachträglich prüfen und anfechten können, falls der Ausschluss einseitig benachteiligend ist.
Welche anderen Gründe gibt es, den Versorgungsausgleich ohnehin ausschließen zu können?
Um sich damit nicht in größerem Umfang befassen zu müssen, trifft auf Ihre Beziehung eventuell ein weiterer Grund zu, den Rentenausgleich Rentenausgleich sein zu lassen. Welche sind das?
Kurze Ehedauer
Falls Ihre Ehe nur drei Jahre oder kürzer gedauert hat, wird der Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn Sie oder Ihr Ehepartner diesen ausdrücklich beim Familiengericht beantragen.
Lange Trennungszeit im Verhältnis zur Ehedauer
Ein Versorgungsausgleich kann wegen „unbilliger Härte“ ausgeschlossen werden, wenn die Trennungszeit im Verhältnis zur Ehedauer besonders lang war und nach der Trennung keine Versorgungsgemeinschaft mehr bestand. So entschied beispielsweise das OLG Stuttgart in einem Fall, bei dem ein Ehepaar 15 Jahre verheiratet war, aber davon sechseinhalb Jahre getrennt lebte.
Selbstständige Partner mit Partnern, die längere Zeit zu Hause waren
Ist das Versorgungsniveau beider Partner weitgehend gleich oder handelt es sich um nur geringfügige Ansprüche, wird das Familiengericht auf einen Versorgungsausgleich verzichten. Das beträfe zum Beispiel kinderlose Paare, wo der nicht-selbstständige Partner nicht oder kaum gearbeitet hatte.
Jetzt hier Scheidung online beantragen
Sobald Ihnen das Familiengericht die Formulare für den Versorgungsausgleich zusendet, ist es ratsam, sich in der Konstellation Angestellte/r und Selbstständige/r gemeinsam zu beraten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung empfiehlt es sich, die wesentlichen Punkte des Versorgungsausgleichs oder dessen Ausschluss in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten.
Haben Sie sich bis zu diesem Artikel herrecherchiert, zeigt es, wie tief Sie sich bereits mit dem nicht einfachen Thema der Versorgungsausgleiche befassen. Gut so! Wenn Sie jetzt bereit für den nächsten Schritt sind, und die Scheidung noch nicht beantragt haben können Sie ebenfalls auf unserer Kanzlei-Webseite hier Ihre Scheidung online einreichen:
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Sie können alle genannten Dokumente auch scannen und uns per WhatsApp übermitteln. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, den Scheidungsantrag oder Kostenvoranschlag online auszufüllen:
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Herzlichst,
Ihre iurFRIEND Kanzlei
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