Verstoß gegen Corona-Maßregeln

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Die Corona-Krise hat Vieles in unserem Leben verändert. Die Bundesregierung und die Länder haben eine Vielzahl von Regelungen und Einschränkungen getroffen, die das normale Ausgehen und das Treffen mit Freunden und Familie im Moment nicht möglich machen.  

Der Bund und die Länder arbeiten eng zusammen beim Erlass und die Umsetzung der Maßnahmen. Da die Länder jedoch unterschiedliche Regelungen zum Thema Corona getroffen haben, ist es wichtig, sich über die jeweiligen aktuellen Maßregeln des Landes, in dem man sich aufhält, zu informieren, um Ärger zu vermeiden.

Die wichtigste Regel, die länderübergreifend gilt, ist wohl die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen in der Öffentlichkeit.

Bei den neuen Verordnungen und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit, kann es natürlich passieren, dass man gegen einer dieser neuen Vorschriften verstößt. Wenn das der Fall ist und Sie dabei erwischt werden, kann Ihnen einen Bußgeld drohen.

Der Verstoß gegen eine Corona-Beschränkung ist wie jede andere Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu bewerten. Das bedeutet, dass Sie einen solchen Verstoß ernst nehmen sollten.

Wenn Sie einen solchen Bußgeldbescheid oder gar eine Strafanzeige oder Strafbefehl wegen eines Corona-Verstoßes erhalten haben, kann es sinnvoll sein, sich einen anwaltlichen Rat einzuholen. In der Regel eignet sich einen Anwalt für Strafrecht dafür am besten. Dieser kann für Sie prüfen, ob sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid oder gegen die Strafanzeige bzw. gegen den Strafbefehl lohnt.

Gegen einen solchen Bußgeldbescheid oder gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Dabei ist es auch möglich, den Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken. Das bedeutet, dass man nur gegen die Höhe der Strafe vorgeht. Am Ende könnte also eine geringere Strafe dabei herauskommen.

Unsere Kanzlei prüft gerne für Sie, ob ein Einspruch sich lohnt. Dabei ist auf Wunsch auch eine telefonische Beratung möglich.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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