Verteidigung vor Gericht – Polizeizeugen als Herausforderung

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Gerichte begegnen Polizeizeugen in den meisten Fällen mit einem Vertrauensvorschuss, den andere Zeugen nicht genießen. Als Begründung dafür werden mehrere Argumente vorgebracht. Polizeibeamte hätten ein größeres Potential an zutreffender Wahrnehmung, weil sie entsprechend geschult seien. Sie würden schon deshalb nicht die Unwahrheit vor Gericht sagen, da sie ihre Karriere anderenfalls riskieren würden. Auch am Ausgang eines Verfahrens hätten Sie grundsätzlich kein Interesse. Für diese häufig anzutreffenden richterlichen Prämissen gibt es keinen empirischen Beleg. Soweit Studien vorliegen, scheinen sie dieser Ausgangslage sogar zu widersprechen. Gerade die Verurteilung eines Angeklagten wird von vielen Polizisten als Qualitätsbeleg ihrer eigenen Arbeit wahrgenommen.

Eine polizeiliche Aussage ist nicht weniger kritisch zu würdigen als andere Zeugenaussagen. Im Sinne einer bestmöglichen Überprüfung polizeilicher Aussagen ist es abzulehnen, dass sich Polizeibeamte auf ihre gerichtlichen Vernehmungen mit Akteninhalten vorbereiten. Eine immer wieder behauptete Verpflichtung dazu, existiert nicht. Hingegen sollte es eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft geben, disziplinarische oder gar strafrechtliche Auffälligkeiten eines Polizeibeamten mitzuteilen. Ebenfalls darf es weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft überlassen bleiben, ob Zeugen oder auch V-Leute anonymisiert werden. Diese Entscheidungsbefugnis ist der Judikative zu übertragen.

 


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